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    Home » Gericht in Amsterdam verpflichtet Anbieter Unibet zur Herausgabe der Transaktionslisten nach DSGVO
    Rechtsformen

    Gericht in Amsterdam verpflichtet Anbieter Unibet zur Herausgabe der Transaktionslisten nach DSGVO

    adminBy adminJuli 6, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    In einem wegweisenden Urteil hat die Rechtbank Amsterdam am 4. Juli 2025 (Az. C/13/769802 / KG ZA 25-394) entschieden, dass europäische Anbieter von Online-Glücksspielen verpflichtet sind, ihren Spielern auf Anfrage detailliert Auskunft über ihre erlittenen Verluste zu erteilen – und zwar auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Hintergrund: Was war passiert?

    Der Kläger hatte bei dem aus Malta operierenden Glücksspielanbieter Risepoint Limited (ehemals Teil der Kindred Group / Betreiberin von Unibet) über Jahre hinweg Glücksspiele genutzt – zu einem Zeitpunkt, als der Anbieter in den Niederlanden keine Lizenz besaß. 

    Nachdem er erhebliche Verluste erlitt, verlangte er – gestützt auf Art. 15 DSGVO – Einsicht in seine Transaktionsdaten, um die Höhe seines Nettoverlustes zu ermitteln und eine Rückforderung prüfen zu können.

    Anbieter mauert – Gericht greift durch

    Trotz mehrfacher Aufforderungen verweigerte Risepoint die Herausgabe vollständiger Transaktionsdaten. Zur Begründung verwies der Anbieter auf angeblich geltende Einschränkungen nach maltesischem Datenschutzrecht.

    Das Amsterdamer Gericht erteilte dieser Argumentation eine klare Absage:

    Die Transaktionsdaten seien personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, da sie Rückschlüsse auf den Nutzer, sein Konto und seine Einsätze erlauben. Der Spieler habe daher ein durchsetzbares Auskunftsrecht – auch wenn er die Daten zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. wegen unrechtmäßiger Spielverträge) nutzen wolle.

    Urteil mit Signalwirkung – auch für deutsche Spieler?

    Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für Spieler in ganz Europa, die Gelder bei illegal tätigen Glücksspielanbietern verloren haben, so Rechtsanwalt Cocron, der bereits eine Vielzshl Betroffene gegenüber illegalen Anbietern erfolgreich vertreten hat 

    Doch oft scheitert die Geltendmachung an einem ganz praktischen Problem: Der fehlenden Übersicht über die eigenen Spielverluste.

    Dank des Urteils aus Amsterdam steht nun fest:

    Spieler haben ein Recht auf Transparenz. Anbieter müssen vollständige Transaktionsübersichten zur Verfügung stellen – maschinenlesbar, verständlich und vollständig.

    DGSVO-Auskunft: Schlüssel zur Rückforderung

    Die DSGVO gewährt jedem Betroffenen ein Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO). Für Spieler bedeutet das konkret:

    Sie können von Online-Casinos Auskunft darüber verlangen,

    • wann sie wie viel eingezahlt haben,
    • welche Einsätze und Verluste angefallen sind und
    • welche Auszahlungen ggf. erfolgt sind.

    Auf Basis dieser Daten kann anschließend eine rechtliche Prüfung zur Rückforderung erfolgen.

    Die Entscheidung aus Amsterdam zeigt deutlich, dass sich Glücksspielanbieter nicht hinter formalen oder nationalen Ausflüchten verstecken können. Die europäische Datenschutzverordnung gilt grenzüberschreitend – und schützt auch Verbraucher, die in Online-Casinos gespielt haben, die illegal operierten.

    Die Kanzlei Cocron unterstützt Betroffene bundesweit bei:

    • der Durchsetzung von DSGVO-Auskunftsansprüchen,
    • der Berechnung und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen,
    • außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung gegenüber Online-Casinos und Zahlungsdienstleistern.



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