1. Ausgangslage
Künstliche Intelligenz komponiert heute eigenständig Musik, die technisch hochwertig und kreativ erscheint. Für Künstler:innen birgt das erhebliche Risiken: Es entsteht zwar Musik – aber kein Urheberrecht, denn die gesetzlich erforderliche „persönliche geistige Schöpfung“ fehlt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ergebnis: Keine gesetzliche Kontrolle, keine Schutzmechanismen, sobald die Stücke veröffentlicht oder weiterverwendet werden.
Praktische Auswirkung: Premiere auf Streaming, Verkauf oder sonstige Nutzung – rechtlich bleibt die Musik weitgehend „öffentlicher Raum“, außer vertraglich anders geregelt. Diese zentrale Lücke betrifft:
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Künstler:innen, die ihre Werke selbst verbreiten,
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Produzent:innen mit KI-Tools,
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Labels, die exklusive Verwertungsverträge benötigen.
2. Risikoanalyse – Was passiert ohne Rechte?
(i) Niemand haftet bei Fehlern oder Schäden – kein Urheber, also keine Nutzungsrechte.
(ii) Konkurrenz kann den Track nachbauen und selbst nutzen – Exklusivität fehlt.
(iii) Lizenz-Angebote oder Plattformverträge greifen nur, wenn vorher vertraglich gestaltet.
Das Risiko: „First come, first serve“ – wer zuerst veröffentlicht hat keine Rechtsmittel gegen Nachahmer.
⚠️ Mandatenzeichnung: Es geht nicht nur um Schutz, sondern darum, dass KI-Musik aktiv gesichert und verkauftwerden kann.
3. Konkrete Handlungsoptionen – Mandatliche Gestaltungsfelder
Maßnahme | Ziel | Warum unverzichtbar |
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Lizenz-/Verwertungsverträge mit Labels oder Plattformen | Exklusive Rechtevergabe, Klarheit über Nutzung, Vergütung | Ohne Vertrag: keine rechtliche Handhabe gegenüber Dritten |
Custom-KI-Kontrolle vertraglich regeln | Exakte Festlegung von Promptsteuerung, Trainingsdaten, Output-Rechten | Verhindert spätere Streitigkeiten um Urheberschaft |
Co-Creation-/Joint-Production-Modelle | Festlegung von Mitwirkungsrechten bei mehreren Beteiligten | Verteilung von Rechten, Erstellungseigentum für Plattformen/Agenturen |
Tonträgerherstellerrecht (§ 85 UrhG) nutzen | Tonträgerproduzent erhält exklusive Rechte an spezifischer Aufnahme | Schafft Nutzungsvorrang, sofern Aufnahme bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt |
Geschäftsgeheimnis-Regelung | Dokumentation und Verschwiegenheits-Pflicht über Produktionsmittel und KI-Outputs | Juristisch schützbar ohne Urheberrecht, praktisch wirkungsvoll |
Exklusivitätsklauseln bei KI-Vocal/Nahme-Stimme | Schutz der Stimme/IP gegenüber Voice-Cloning und externen Nutzungen | Relevant bei Stil-Imitaten großer Stimmen |
4. Alternative Schutzinstrumente – jenseits des Urheberschutzes
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Leistungsschutzrecht (§ 85 UrhG):
Gilt für Tonträgererzeuger – gestaltet Exklusivität auf die Herstellung der Aufnahme (nicht das Werk). Wichtig: technische Herstellung muss im Wirtschaftsleben nachweislich erfolgen (z. B. Samplings, Releases, Broadcast). -
Geschäftsgeheimnis:
Wer interne Prozesse, Trainingsdaten oder spezifische Prompt-Techniken schützt, kann die Offenlegung verhindern und bei Missbrauch dagegen vorgehen (§ 17 Abs. 2 GeschGehG). -
Vertragsrecht – zivilrechtliche Ansprüche:
Auch ohne Urheberrecht gelten vertragliche Ansprüche gegen Plattformen oder Dritte bei Pflichtverletzung – etwa Nichterfüllung vertraglicher Exklusivitätsvereinbarungen. -
Allgemeine Rechtsdurchsetzung:
Vergleichsverhandlungen, Verwendungsunterbindung, Unterlassung, Schadensersatz – alles steht zur Verfügung, wenn im Vertrag umfassende Widerrufs- oder Exklusivrechte geregelt sind.
5. Praxishinweise – So gelingt sichere Struktur 2025
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301-Verwertungsverträge 2.0
Entwickle oder überprüfe Mustervorlagen, die klar festlegen:-
Vertragspartner: KI-Operator, Plattform, Co-Producent, usw.
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Inhalte: Prompts, Trainingsdatensatz, Outputrechte.
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Nutzung: Dauer, Gebiet, Exklusivität, Vergütung.
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Tonträgerhersteller-Recht aktiv gestalten
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Anmeldung als Tonträgerersteller ermöglichen („Tonträger“ definieren),
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Exklusivität bei Vervielfältigungsrechten anmelden,
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Speicherdateien unter Kontrolle halten und protokollieren.
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Custom-KI-Prozess klar dokumentieren
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Wer trainierte? Wer steuerte die Prompts?
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Wer entscheidet über Finalisierung?
→ Dokumente verschlüsseln, Prozessaufzeichnungen anfertigen.
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Voice-Style Protection Agreements
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Vereinbarung über Stimmstammdaten, Stilanwendungen.
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Generative Nutzung kontrollieren.
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Reputationsrisiken und Clone-Verwendung abdecken.
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Kommende Pflegeverträge & CI-Aspekte
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Regelmäßige Überprüfung bei Feature-Uploads, Create-Updates
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Anpassung bei neuen KI-Generationen und Plattformvorgaben
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6. Fazit & Call-to-Action
„KI-Musik funktioniert – nur will sie gesichert sein.“
Aufgrund fehlender rechtsförmlicher Schutzmechanismen braucht es kluge, frühzeitige Vertrags- und Prozessgestaltung.
Ohne diese entsteht kein Recht – aber Verantwortung.
Wer als Künstler:in, Produzent:in, Label oder Plattform KI-Musik nutzt, sollte jetzt handeln:
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💼 Lass deine Verträge prüfen oder erstellen,
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📁 dokumentiere deinen KI-Kreationsprozess,
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🔒 sichere dich juristisch durch Rahmenverträge und exklusiv-rechte Strukturierungen.
👉 Jetzt Erstberatung vereinbaren: Wir entwickeln gemeinsam dein rechtlich belastbares KI-Musikmodell – individuell, vertraulich und mandatsklar.
📌KI-Songs & Urheberrecht in der Praxis – Teil I
▶️ https://hortmannlaw.com/digital-spezial-teil-ii-aktuelle-rechtsfragen-fur-digitale-akteure/
Unbedingt beachten: Die Gefahr ist real – und sie kommt!
📌 DAC 7 – Plattformmeldepflichten 2024
▶️ TikTok, OnlyFans & Steuern: Das Finanzamt bekommt Ihre Einnahmen automatisch gemeldet – Steuerhinterziehung § 370 AO?
📌 DAC 8 – Creator, Plattformen & Rückflüsse ab 2025
▶️ Teil 1 – DAC8 & MiCA: Creator und Betrugsopfer im Visier der Finanzämter
▶️ Teil 2 – Warum jetzt auch die Umsatzsteuer zur Falle wird
▶️ Teil 3 – Datenschutz-Auskunft und Nachfassen, ohne sich selbst zu gefährden
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