Viele Kinder stehen plötzlich vor der Frage: Muss ich für die Pflegekosten meiner Eltern zahlen? Das Sozialamt fordert Elternunterhalt – doch wie viel muss man wirklich zahlen? Und was hat es mit der 100.000-Euro-Grenze auf sich?
Die wichtigsten Infos im Überblick
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es die berühmte Einkommensgrenze: Liegt Ihr jährliches Bruttoeinkommen unter 100.000 €, werden Sie vom Sozialamt nicht zum Elternunterhalt herangezogen. Aber: Wer mehr verdient, ist noch lange nicht automatisch zur Zahlung verpflichtet! Entscheidend ist, wie viel Geld Ihnen selbst zum Leben bleibt – das ist der sogenannte Selbstbehalt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2025 klargestellt: Die 100.000-Euro-Grenze ist nur eine Schranke für den Regress. Für die Höhe des Selbstbehalts gelten weiterhin die Leitlinien der Oberlandesgerichte, die Ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigen (z.B. eigene Kinder, Ehepartner, hohe Wohnkosten).
Achtung: Der Selbstbehalt liegt (Stand 2025) für Erwerbstätige bei mindestens 2.000 € monatlich. Oft wird dieser Betrag, etwa bei besonderen Belastungen, sogar noch erhöht.
Checkliste: Elternunterhalt & Selbstbehalt
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Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen unter 100.000 €? → Kein Regress.
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Einkommen darüber? → Anspruch wird geprüft.
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Haben Sie eigene Kinder oder andere Unterhaltspflichten? → Unbedingt angeben!
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Haben Sie hohe Wohn- oder Krankheitskosten? → Nachweise einreichen!
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Prüfen Sie, ob der Selbstbehalt richtig angesetzt wurde.
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Lassen Sie Bescheide vom Fachanwalt überprüfen.
Handlungsempfehlung vom Anwalt
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Bleiben Sie gelassen: Erst prüfen, ob Ihr Einkommen wirklich über 100.000 € liegt.
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Selbstbehalt nicht vergessen: Das Sozialamt muss Ihnen genug zum Leben lassen. Prüfen Sie, ob alle Belastungen berücksichtigt sind.
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Nicht vorschnell zahlen: Lassen Sie die Forderung vom Fachanwalt für Familienrecht prüfen. Oft sind die Bescheide fehlerhaft.
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Eigene Kinder, Ehepartner, hohe Miete? Das kann Ihren Selbstbehalt erhöhen!
Tipp: Je genauer Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen, desto besser können Sie Ihre Rechte durchsetzen!
Hinweis: Dieser Rechtstipp wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz generiert und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.