Wer als ausländische Fachkraft in Deutschland eine Blaue Karte EU beantragen möchte, muss unter anderem nachweisen, dass er oder sie den eigenen Lebensunterhalt sichern kann – ohne auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Doch was genau bedeutet das? Und gibt es Ausnahmen? Dieser Beitrag erklärt in einfacher Sprache, worauf es beim Thema Lebensunterhaltssicherung bei der Blauen Karte ankommt – mit besonderem Blick auf rechtliche Vereinfachungen bei bestehenden Aufenthaltstiteln.
Was heißt „Sicherung des Lebensunterhalts“?
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist ein zentrales Kriterium bei der Erteilung fast jeder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Im Kern bedeutet das: Wer hier leben möchte, muss seinen Alltag – also Miete, Essen, Kleidung, Versicherungen etc. – aus eigenen Mitteln finanzieren können. Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld dürfen dafür nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Blauen Karte EU ist diese Voraussetzung besonders relevant, weil sie meist nur bei einem entsprechend hohen Einkommen erteilt wird. Die Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig angepasst.
Keine doppelte Prüfung bei bestehendem Aufenthaltstitel
Ein wichtiger Punkt gilt für Antragsteller, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG (also etwa als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischem Abschluss) besitzen: Wenn bereits bei der Ersterteilung dieser Aufenthaltserlaubnis geprüft wurde, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, muss diese Prüfung nicht erneut erfolgen, wenn später die Blaue Karte EU beantragt wird – sofern der Arbeitsplatz gleich bleibt (§ 18g Abs. 5 AufenthG).Diese Regelung folgt aus europarechtlichen Vorgaben und dient der Vermeidung unnötiger Bürokratie. Entscheidend ist, dass sich seit der ersten Prüfung keine relevanten Veränderungen ergeben haben, die die Sicherung des Lebensunterhalts infrage stellen könnten. Typische Beispiele für solche Änderungen wären:
- Ein erheblicher Anstieg der Miete
- Familiennachzug (z. B. Ehepartner oder Kinder)
- Reduzierung der Arbeitszeit oder Gehaltsänderungen nach unten
Solche Faktoren werden bei dieser vereinfachten Prüfung allerdings nicht berücksichtigt, solange das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis weiter besteht und das Einkommen weiterhin über der aktuellen Gehaltsschwelle liegt.
Warum diese Regelung wichtig ist
Gerade bei Fachkräften, die sich beruflich weiterentwickeln oder eine bessere rechtliche Absicherung durch die Blaue Karte EU wünschen, stellt diese Regelung eine deutliche Erleichterung dar. Die Behörden müssen nicht alle Umstände erneut prüfen, was das Verfahren beschleunigt und vereinfacht. Gleichzeitig gibt sie Antragstellern mehr Planungssicherheit: Wer seinen Lebensunterhalt bei der ersten Aufenthaltserlaubnis nachweislich sichern konnte und sich beruflich in die richtige Richtung entwickelt, kann von dieser vereinfachten Umstellung auf die Blaue Karte profitieren – ohne unnötige Nachweise oder Verzögerungen.
Fazit
Für viele Fachkräfte ist die Blaue Karte EU ein attraktiver nächster Schritt in ihrer Karriere in Deutschland. Wer bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt und den Lebensunterhalt nachweislich sichert, kann unter bestimmten Bedingungen von der vereinfachten Umstellung profitieren – ohne erneute Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.