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    Home » EU-Kommission: Weg frei für den Industriestrompreis
    Kleinunternehmen

    EU-Kommission: Weg frei für den Industriestrompreis

    adminBy adminJuni 25, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Stand: 25.06.2025 16:06 Uhr

    Unternehmen von hohen Stromkosten entlasten – nach dem Willen der Bundesregierung soll dabei der Industriestrompreis helfen. Der kann laut EU-Kommission jetzt kommen. Sie verfolgt damit allerdings andere Ziele als Berlin.

    In der Europäischen Union sind künftig direkte staatliche Investitionen erlaubt, um Strompreise für Unternehmen zu senken. Damit kann der von der schwarz-roten Regierung angekündigte Industriestrompreis kommen. Energieintensive Unternehmen sollten dadurch entlastet werden.

    Die Bedingung: Die Unternehmen müssen in die Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion investieren. So will die EU-Kommission verhindern, dass sich Unternehmen auf den staatlichen Subventionen ausruhen und Gewinne ohne Gegenleistung einstreichen.

    „Es ist ein Instrument, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt“, sagte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera in Brüssel. 

    Industriestrompreis soll „Brückenhilfe“ sein

    Ziel ist es, den Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität voranzutreiben, ohne dass die Wirtschaft zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Subventionen sollen energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen für eine Übergangszeit unterstützen. 

    Die Kommission spricht explizit von einer Brückenhilfe, bis die Energiewende weiter fortgeschritten ist und die Strompreise durch den Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien wieder auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau liegen.

    Maßnahme ermöglicht Preisnachlass

    Konkret erlaubt der neue Rahmen einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelsstrompreis, allerdings höchstens für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs einer Firma. Zudem darf der Preis durch die Subventionen nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken. 

    Die Maßnahme ist darüber hinaus zeitlich befristet: Subventionen dürfen nur für maximal drei Jahre pro Unternehmen gewährt werden und müssen bis spätestens Ende 2030 auslaufen.

    Doppelte Voraussetzung für Unternehmen

    Von den Strompreisbeihilfen dürfen ausschließlich Unternehmen profitieren, die für ihre Produktion einen hohen Strombedarf haben und deren Branche zugleich stark in den internationalen Handel eingebunden ist. Diese doppelte Voraussetzung soll sicherstellen, dass nur Betriebe unterstützt werden, die durch hohe Energiepreise im weltweiten Wettbewerb besonders stark unter Druck geraten sind. 

    In Deutschland sind etwa die Chemie- und Stahlindustrie große und gleichzeitig energieintensive Branchen, die wegen der hohen Energiekosten unter Zugzwang stehen. Laut Statistischem Bundesamt ist die Produktion energieintensiver Industriezweige seit Anfang 2022 fast durchgehend gefallen und hat sich deutlich schwächer entwickelt als die Gesamtindustrie. Die fünf Industriebranchen mit dem stärksten Energieverbrauch beschäftigten laut Bundesamt 2021 knapp eine Million Menschen. 



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