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„Betrügerische Krida“ (§ 156 StGB) ist in Österreich ein schweres Wirtschaftsdelikt, das Gläubiger schützt. Es liegt vor, wenn ein Schuldner mit mindestens zwei Gläubigern absichtlich Vermögen versteckt oder mindert, um Zahlungen zu verhindern, und ein Schaden entsteht. Der Begriff „Krida“ stammt aus dem mittellateinischen „crida“ (öffentlicher Ausruf der Gläubiger) und entspricht in etwa dem deutschen Bankrott.
Strafen:
- 6 Monate bis 5 Jahre Haft
- Bei Schäden über 300.000 €: 1 bis 10 Jahre
Abgrenzung:
Im Gegensatz zu Betrug (§ 146 StGB), Untreue (§ 153 StGB) oder grob fahrlässiger Gläubigerbeeinträchtigung (§ 159 StGB) erfordert es Vorsatz und mehrere Gläubiger.
Kontext:
Häufig in Insolvenzverfahren auftretend, erfordert es detaillierte Finanzprüfungen um die zum Teil sehr umfassenden Sachverhalte zu analysieren.
Verteidigung:
Mögliche Strategien umfassen den Nachweis fehlenden Vorsatzes oder legitimer Geschäftszwecke für Vermögensänderungen.
Warum ein Spezialist?
Wegen der Komplexität ist ein erfahrener Anwalt essenziell, um den Fall zu analysieren, Verteidigungsstrategien zu entwickeln und Alternativen wie Diversion zu prüfen. Schnelles Handeln mindert Risiken.
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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.
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