Das Portal deutsche-finanzag.com bietet u.a. eine Vermögensverwaltung, eine maßgeschneiderte Beratung und Produktauswahl an, die zu jedem Zeithorizont, jeder Risikotoleranz, Erfahrung, jedem Anlageziel und jeder Zukunftsperspektive passen würde.
Auch würde vor einer Anlageempfehlung ein gründlicher Finanzplan erstellt, um den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.
Weiterhin wird auf der Webseite ausgeführt, dass man in 2005 gegründet worden sei und sich als führender Anbieter von Investmentlösungen etabliert habe.
Anlegern werden von deutsche-finanzag.com u.a. Festgeldanlagen und Tagesgeldanlagen offeriert.
Dies mag attraktiv klingen.
Doch für Anleger ist nach unserer Bewertung nicht nur wegen einer fehlenden Lizenz der BaFin Vorsicht geboten.
Deutsche Finanz AG ohne Erlaubnis der BaFin
Bei Tagesgeldern oder Festgeldern kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, wenn Kapital mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung der Anlagesumme angenommen wird.
Dies ist vor allem dann gegeben, sofern Investoren das Kapital für das Geld auf das Konto bei einer Bank in der falschen Annahme überweisen, dass dort ein Festgeldkonto für sie unterhalten wird und es sich tatsächlich um ein Konto des Anbieters oder einer mit diesem verbundene Gesellschaft oder Person handelt.
Eine angebotene Vermögensverwaltung ist eine Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr.9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), die auch eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussetzt.
Auch eine Anlageberatung im Sinne von § 2 Abs. 2 WpIG ist genehmigungspflichtig.
Die Betreiber von deutsch-finanzag.com haben aber keine Lizenz der BaFin.
Sonstige Bedenken zu Deutsche Finanz AG
Soweit auf der Webseite eine Gründung in 2005 vorgeben wird, ist es nicht plausibel, dass die Homepage erst vor gut sechs Monaten registriert wurde. Daher werden unter Umständen die Daten bzw. der Name einer tatsächlich in Luxemburg existierenden Gesellschaft missbraucht.
Bei einer als Zweigstelle angegebenen Adresse in München, Deutschland, ist u.a. auch nur ein Büroserviceunternehmen zu finden.
Soweit als Adresse einer Zweigstelle auch eine Anschrift in der Schweiz genannt wird, haben die Betreiber des Portals deutsche-finanzag.com, soweit uns bekannt, auch keine Erlaubnis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FINMA, zum Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in der Schweiz.
Möglicherweise sind daher auch in nächster Zeit Warnhinweise von Finanzmarktaufsichtsbehörden, wie der BaFin oder der FINMA, zu erwarten.
Optionen für Anleger der Deutsche Finanz AG
Sofern Sie Kapital für ein Festgeld oder Tagesgeld bei deutsche-finanzag.com investiert haben, sollten Sie nicht zögern, zeitnah einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Die Ungereimtheiten und die fehlenden Genehmigungen von Finanzmarktaufsichtsbehörden darauf hin, dass deutsche-finanzag.com nicht seriös ist.
Unsere Erfahrungen belegen, dass möglichst baldiges Handeln die Chancen verbessern können, die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, um nach Möglichkeit eine Schadenswidergutmachung zu erreichen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner führt für Investoren eine umfassende und fundierte Analyse von möglichen Schadensersatzansprüchen durch und unterstützt bei den erforderlichen rechtlichen Maßnahmen, wozu auch regelmäßig strafrechtliche Schritte gehören.
Unsere Kanzlei vertritt viele Anleger, die Gelder für ein Tagesgeld oder Festgeld auf das Konto einer bekannten Bank überwiesen haben und dieses Konto aber kein Konto des Anlegers war, da die IBAN ausschlaggebend ist.
Für Investoren sind Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWK denkbar.
Wenn Anleger durch Betrug geschädigt wurden, können Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß § 832 Abs.2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) begründet werden.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.
Stand: 24.06.2025