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    Home » ARAG Krankentagegeld-Versicherung zahlt 20.000,- Euro an Versicherten
    Rechtsformen

    ARAG Krankentagegeld-Versicherung zahlt 20.000,- Euro an Versicherten

    adminBy adminJuni 24, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Die ARAG Krankentagegeldversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von 20.000,- Euro und den Fortbestand des Versicherungsvertrags vorsieht.

    Unser Mandant verfügt seit vielen Jahren über eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung. Mitte 2021 erkrankte unser Mandant an einer depressiven Episode. Die ARAG zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, veranlasste dann aber eine gutachterliche Untersuchung.

    Gutachten führt zur Leistungsablehnung

    Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass unser Mandant nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der ARAG eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet.

    Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

    Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Er begründete dies daher zunächst außergerichtlich gegenüber der ARAG.

    Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

    In der Folge entwickelte sich eine intensive Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich kam es nach Einleitung eines Ombudsverfahren zu einer Einigung, die dazu führte, dass die Gegenseite insgesamt eine Zahlung in von 20.000,- Euro an den Versicherungsnehmer leistete und den Fortbestand des Versicherungsvertrags vorsieht. Da unsere Mandantschaft ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte, war sie damit vollauf zufrieden.

    „Wir freuen uns, dass das Verfahren außergerichtlich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft Zahlungen erhalten hat. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.



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