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    Home » VG Cottbus erklärt Rückforderung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig
    Rechtsformen

    VG Cottbus erklärt Rückforderung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig

    adminBy adminJuni 24, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Gerichtsurteil macht Unternehmern in Brandenburg Hoffnung

    Zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer in Brandenburg haben Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe erhalten – oft verbunden mit Unsicherheit und hohen Rückzahlungssummen. Jetzt sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus für Aufatmen: Die Rückforderung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) war in vielen Fällen rechtswidrig.

    Worum geht es?

    Im Frühjahr 2020 beantragten viele Selbstständige Soforthilfen, um ihre Existenz während der Corona-Lockdowns zu sichern. Diese Anträge wurden zunächst auf Basis einer milden Förderrichtlinie genehmigt. Nur wenige Tage später veröffentlichte die ILB jedoch eine verschärfte Auslegung – und stützte spätere Rückforderungsbescheide auf diese neue, strengere Sichtweise.

    Das Verwaltungsgericht Cottbus hat nun klargestellt: Eine nachträgliche Verschärfung der Bedingungen ist unzulässig. Maßgeblich sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung.

    Das Urteil im Detail

    Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus entschied, dass die Rückforderung rechtswidrig war. Die Richter sprachen von einer „08/15-Begründung“ der Behörde und stellten fest:

    Der Antrag wurde unter der ersten, milderen Richtlinie gestellt – an diese muss sich die ILB auch halten.

    Das Urteil wurde im Fall einer Pensionsbetreiberin aus Sedlitz gefällt, die sich erfolgreich zur Wehr gesetzt hatte – zunächst mit einem Widerspruch, später mit einer Klage.

    Enorme Signalwirkung für andere Fälle

    Auch wenn es sich um ein Einzelfallurteil handelt, ist die Wirkung groß: Der BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft) spricht von einem juristischen Befreiungsschlag für den Mittelstand. Allein in Brandenburg wurden zehntausende Rückforderungsbescheide verschickt – viele davon könnten nun auf wackeliger rechtlicher Grundlage stehen.

    Was gilt für Betroffene?

    Wichtig: Nur wer fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, kann von einem positiven Urteil profitieren. Wer gezahlt hat, ohne den Bescheid anzufechten, erhält kein Geld zurück. Eine nachträgliche Rückerstattung ist in der Regel ausgeschlossen.

    Wenn Sie noch innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist sind, kann sich ein anwaltliches Vorgehen lohnen. Auch bei bereits laufenden Verfahren kann das Urteil aus Cottbus eine wichtige Argumentationshilfe sein.

    Ein Zeichen für mehr Rechtssicherheit

    Das Urteil ist auch ein wichtiges politisches Signal: Vertrauen in staatliche Hilfen darf nicht durch widersprüchliche Behördenentscheidungen beschädigt werden. Für viele Betroffene bedeutet das Urteil nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein Stück Gerechtigkeit.



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