Zehn Tage sind nicht das Ende.
Wer in Hamburg wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung verwiesen wird, bleibt oft länger draußen als gedacht.
1. Häuslicher Streit – und plötzlich vor der Tür
Nach einem eskalierten Streit in einer Beziehung oder familiären Konstellation kommt es regelmäßig vor, dass die Polizei eine Person vorübergehend aus der gemeinsamen Wohnung verweist. Viele Betroffene sind überrascht, wie weitreichend diese Maßnahme ist, insbesondere dann, wenn sie selbst als Hauptmieter oder sogar Eigentümer der Wohnung eingetragen sind. Doch auch diese Personen können rechtmäßig verwiesen werden. Die Maßnahme greift unabhängig vom zivilrechtlichen Besitzstand.
2. Rechtsgrundlage: § 12b SOG Hamburg
§ 12b SOG Hamburg erlaubt der Polizei, Personen bei häuslicher Gewalt zeitweise aus der Wohnung zu verweisen – auch wenn sie dort Mieter oder Eigentümer sind. Voraussetzung ist, dass konkrete Anhaltspunkte für Misshandlungen oder Bedrohungen in der Wohnung vorliegen. Die Maßnahme gilt unabhängig von Eigentumsverhältnissen oder Mietverträgen.
3. Wie lange gilt die Wegweisung?
Die Maßnahme ist zunächst auf höchstens zehn Tage befristet. In dieser Zeit soll geklärt werden, ob ein Antrag beim Familiengericht gestellt wird. Wird ein solcher Antrag rechtzeitig eingereicht, bleibt die polizeiliche Wegweisung automatisch bestehen, auch wenn die Frist von zehn Tagen bereits abgelaufen ist. Das bedeutet: Die betroffene Person darf nicht zurück in die Wohnung, bis das Gericht entschieden hat.
Wenn innerhalb von 20 Tagen keine Entscheidung getroffen wird, endet die Maßnahme spätestens dann. Wird aber vom Gericht eine Gewaltschutzanordnung erlassen, ersetzt sie die Wegweisung und gilt meist für mehrere Monate. Auch wenn dagegen ein Rechtsmittel – etwa eine Beschwerde nach § 57 FamFG – eingelegt wird, bleibt die Anordnung in Kraft, solange sie nicht ausdrücklich vom Gericht aufgehoben oder ausgesetzt wird.
4. Was bedeutet das für Betroffene?
Auch wenn Sie formal noch Mieter oder Eigentümer der Wohnung sind, müssen Sie sich an die Wegweisung halten. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem kann die polizeiliche Maßnahme Auslöser für ein anschließendes Gewaltschutzverfahren sein. Wer sich frühzeitig rechtlich beraten lässt, kann eigene Rechte besser sichern und Fehler vermeiden.
Sie wurden von der Polizei aus Ihrer Wohnung verwiesen?
Ich prüfe für Sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begleite Sie bei allen weiteren rechtlichen Schritten.
Timur C. Cebesoy
Rechtsanwalt