Was ist Cybergrooming?
Cybergrooming beschreibt das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Handlungen vorzubereiten oder zu ermöglichen. § 176a und § 176b StGB stellen dies unter Strafe – auch wenn es nicht zur Tat kommt. Allein der Versuch genügt!
Aktuelle Fälle zeigen, dass Täter auch aus dem Ausland gezielt Minderjährige in Deutschland kontaktieren – etwa über soziale Netzwerke, Gaming-Plattformen oder Messenger-Dienste.
Strafbarkeit beginnt oft früher als gedacht
Viele unterschätzen, dass bereits das Chatten mit sexuellen Anspielungen, das Anfordern von Bildern oder das Veranlassen zu riskantem Verhalten (z. B. Selbstverletzung) strafbar ist. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren.
Auch Jugendliche können Täter oder Opfer sein
Besonders brisant: Auch minderjährige Tatverdächtige geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden, etwa bei sogenannten „Mutproben“, dem Teilen von Nacktbildern („Sexting“) oder Gruppenchats mit strafbarem Inhalt. Schnell kann der Vorwurf des Besitzes, der Verbreitung oder Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte (§ 184b, 184c StGB) im Raum stehen.
Internationale Zusammenarbeit
Die Strafverfolgung wird zunehmend international. Aktuell arbeiten deutsche Behörden mit Partnern wie dem FBI, Europol oder Interpol zusammen. Bereits ein Chat mit einem Betroffenen aus dem Ausland kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – inklusive Hausdurchsuchung, Sicherstellung von Geräten und Untersuchungshaft.
Was tun bei Vorwurf Cybergrooming?
Sollten Sie oder Ihr Kind mit einem strafrechtlichen Vorwurf wie Cybergrooming, sexueller Belästigung oder Besitz illegaler Inhalte konfrontiert sein, bewahren Sie Ruhe – und machen keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltlichen Beistand haben.
Ihre Verteidigerin in sensiblen Verfahren
In diesen besonders belastenden Konstellationen ist schnelle, diskrete und kompetente Beratung entscheidend – um ungewollte Konsequenzen zu vermeiden.
Häufige Irrtümer im Überblick
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❌ „Ich habe ja nichts gemacht, also kann ich alles erzählen.“
→ Falsch. Schweigen ist Ihr gutes Recht – und schützt Sie. -
❌ „Die Bilder hat er mir freiwillig geschickt.“
→ Auch das Besitzen illegaler Inhalte ist strafbar – egal, wie sie zustande kamen. -
❌ „Wir sind doch beide unter 18 – da ist das erlaubt.“
→ Nicht immer! Auch zwischen Jugendlichen können sich strafbare Handlungen ergeben.
Fazit
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Was harmlos beginnt, kann juristisch hochriskant enden. Wenn Ihnen Cybergrooming oder andere Sexualstraftaten vorgeworfen werden – kontaktieren Sie mich frühzeitig. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Besuchen Sie meine Website unter www.kanzlei-pavlic.de