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    Home » Wenn Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhält – Was Eltern jetzt wissen müssen
    Rechtsformen

    Wenn Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhält – Was Eltern jetzt wissen müssen

    adminBy adminJuni 20, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Als Elternteil ist es ein Schock: Eine Vorladung von der Polizei für das eigene Kind liegt im Briefkasten. Plötzlich ist Ihr Kind mit dem Jugendstrafrecht konfrontiert, und viele Fragen tauchen auf. Was hat mein Kind getan? Welche Konsequenzen drohen? Und was müssen wir jetzt tun? Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Hier erfahren Sie, wie Sie in dieser schwierigen Situation richtig handeln und Ihr Kind optimal unterstützen.

    Ihr Kind in der Mühle der Justiz: Häufige Delikte bei Jugendlichen

    Jugendliche kommen oft schneller mit dem Gesetz in Konflikt, als man denkt. Das liegt nicht selten an Unerfahrenheit, Gruppendruck oder auch nur einer Dummheit im Affekt. Zu den häufigsten Delikten, für die Jugendliche von der Polizei vorgeladen werden, gehören:

    • Diebstahl und Ladendiebstahl: Oftmals „Mutproben“ oder der Wunsch nach Markenartikeln, die man sich nicht leisten kann.
    • Körperverletzung: Auseinandersetzungen auf dem Schulhof, beim Sport oder im Nachtleben, die schnell eskalieren.
    • Rauschgiftdelikte: Besitz geringer Mengen Cannabis oder der Handel damit.
    • Sachbeschädigung: Graffiti, Zerstörung von Eigentum aus Langeweile oder Frust.
    • Beleidigung: Gerade in sozialen Medien nehmen Cybermobbing und Beleidigungen rapide zu.
    • Betrug: Häufig im Zusammenhang mit Online-Käufen oder -Verkäufen, aber auch das „Schwarzfahren“.

    Erste Schritte bei einer Vorladung: Ruhe bewahren und handeln!

    Der erste Impuls mag Panik sein, doch jetzt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln.

    1. Sprechen Sie mit Ihrem Kind: Versuchen Sie, ruhig und verständnisvoll herauszufinden, was genau vorgefallen ist. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es wichtig ist, die Wahrheit zu sagen, aber auch, dass es das Recht hat zu schweigen.
    2. Keine Aussage ohne Anwalt: Das Wichtigste vorab: Weder Sie noch Ihr Kind müssen einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung Folge leisten, wenn dieser nicht eine konkrete Anweisung der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt! Machen Sie keinesfalls eine Aussage bei der Polizei, bevor Sie sich nicht rechtlich beraten lassen haben. Alles, was Ihr Kind sagt, kann später gegen es verwendet werden.
    3. Konsultieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die genauen Vorwürfe prüfen. Er ist die einzige Person, die die Interessen Ihres Kindes uneingeschränkt vertritt.

    Konsequenzen im Jugendstrafrecht: Erziehung vor Strafe

    Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Hier steht nicht die reine Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das bedeutet:

    • Strafmündigkeit: Ab 14 Jahren ist Ihr Kind in Deutschland strafmündig. Vor diesem Alter sind sie nicht strafrechtlich verantwortlich. Zwischen 14 und 18 Jahren wird das Jugendstrafrecht angewendet, bis 21 Jahren kann es unter bestimmten Umständen noch Anwendung finden (Heranwachsende).
    • Erziehungsmaßregeln: Dazu gehören Weisungen (z.B. Entschuldigung bei Opfer, Arbeitsleistungen, Teilnahme an sozialen Trainingskursen) oder auch die Erteilung von Auflagen (z.B. Wiedergutmachung des Schadens).
    • Zuchtmittel: In schwerwiegenderen Fällen können Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest) oder Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung) verhängt werden. Eine Jugendstrafe wird nur dann verhängt, wenn beim Jugendlichen schädliche Neigungen festgestellt werden oder die Schwere der Schuld es erfordert.

    Die Chancen auf eine Einstellung: Mit Verteidigung oft sehr gut

    Die gute Nachricht ist: Gerade bei Ersttätern und weniger schwerwiegenden Delikten stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens sehr gut, insbesondere mit der Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers.

    So können wir die Chancen zusätzlich positiv beeinflussen:

    • Wiedergutmachung des Schadens: In geeigneten Fällen durch aktive Schadenswiedergutmachungsbemühungen (z.B. Reparatur, finanzieller Ausgleich) oder eine aufrichtige Entschuldigung beim Opfer.
    • Psychologische Gutachten: Bei Bedarf kann ein psychologisches Gutachten helfen, die Hintergründe der Tat zu beleuchten und eine positive Prognose zu erstellen.
    • Kooperation: Eine zielgerichtete und frühzeitige Kooperation mit den Behörden, z.B. der Jugendgerichtshilfe, wohlgemerkt unter anwaltlicher Aufsicht, kann den Verlauf des Verfahrens positiv beeinflussen.

    Gerade bei einem Erstvergehen haben Gerichte und Staatsanwaltschaften ein großes Interesse daran, junge Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen, anstatt sie durch eine Eintragung ins Strafregister zu belasten.

    Meine Expertise im Jugendstrafrecht: Ihr Anker in stürmischen Zeiten

    Als erfahrener Strafverteidiger habe ich mich intensiv mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts auseinandergesetzt. Ich kenne die feinen Nuancen und die spezifischen Herangehensweisen der Jugendgerichte und Staatsanwaltschaften.

    Meine langjährige Erfahrung in der Justiz, auch im Umgang mit jungen Straftätern, ermöglicht es mir, die Perspektive der Ermittlungsbehörden zu verstehen und die Verteidigungsstrategie entsprechend anzupassen. Ich habe bereits zahlreiche Jugendverfahren erfolgreich begleitet und für meine jungen Mandanten bestmögliche Ergebnisse erzielt – von der Einstellung des Verfahrens bis hin zu milden erzieherischen Maßnahmen.

    Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihrem Kind in dieser Situation am besten helfen können. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.



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