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    Home » Updates, Akku, Display – Smartphones müssen ab sofort länger halten
    Franchise

    Updates, Akku, Display – Smartphones müssen ab sofort länger halten

    adminBy adminJuni 20, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Ab sofort gelten neue Vorgaben für die Langlebigkeit von Smartphones und Tablets. Die Geräte müssen nicht nur länger Software-Updates bekommen, Nutzer sollen sie auch leichter reparieren können. Herstellern bleibt aber noch ein Schlupfloch.

    Smartphone- und Tablet-Nutzer können ihre Geräte künftig deutlich länger verwenden als bisher. Ab sofort gelten in der Europäischen Union neue Regeln für die Reparierbarkeit und die Dauer von Software-Updates auf Smartphones und Tablets. „Das verhilft Reparieren statt Wegwerfen zum Durchbruch und spart Geld“, sagt Anna Cavazzini, Vorsitzende des Verbraucherschutz-Ausschusses im Europäischen Parlament.

    Künftig müssen Hersteller eine Update-Garantie von fünf Jahren geben – und zwar ab Verkaufsende des Produkts. Da Smartphones mindestens ein Jahr verkauft werden, meistens sogar länger, dürften Updates somit mindestens sechs Jahre lang verfügbar sein. Viele Hersteller hatten in der Vergangenheit ihre Modelle nur für zwei bis drei Jahre weiter unterstützt.

    Hintergrund der neuen Regeln ist die europäische Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die vor gut zwei Jahren verabschiedet wurde und deren Maßnahmen am 20. Juni in Kraft treten. „Die neuen Regelungen für Smartphones und Co. sind ein wichtiger Schritt zu umweltfreundlicheren Produkten und einer verbesserten Verbraucherinformation“, sagt auch Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. Sie gelten für alle Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets, die Modelle, die ab dem 20. Juni 2025 erstmals in der Europäischen Union verkauft werden.

    Doch die Verordnung regelt nicht nur Software-Updates. Auch Ersatzteile wie Batterie, Display, Kamera oder Anschlüsse müssen künftig mindestens sieben Jahre lang ab Verkaufsende des Produktes verfügbar sein – sind in den ersten fünf Jahren binnen fünf Werktagen bereitzustellen. In den zwei Jahren danach dürfen bis zur Lieferung höchstens zehn Werktage vergehen.

    Das gilt nicht nur für Reparatur-Shops. Auch Privatnutzer sollen Zugang zu bestimmten Ersatzteilen und Anleitungen erhalten. Und es darf nicht zu kompliziert werden. Für die Reparatur muss handelsübliches Werkzeug ausreichen. Alternativ müssen sich Teile ganz ohne oder mit mitgeliefertem Werk­zeug austauschen lassen.

    Kritiker sehen bei der Regelung jedoch ein Schlupfloch für Hersteller: Durch zu hohe Preise könnten die Produzenten eine Reparatur unattraktiv machen, sodass sich ein neuer Kauf für Verbraucher mehr lohnen könnte.

    Neue Vorgaben zur Akkulaufzeit

    Noch nachhaltiger als reparieren ist ein langlebiges Smartphone oder Tablet, das gar nicht erst instand gesetzt werden muss. Auch in diesem Bereich schreibt die Verordnung Verbesserungen vor, insbesondere was die Akkulebensdauer und Haltbarkeit bei Stürzen angeht. Akkus sollen auch nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität erreichen. Zudem schreibt die Verordnung vor, dass Smartphones und Tablets künftig widerstandsfähiger gegen Stürze, Kratzer sowie Staub- und Wasserschäden sein müssen.

    Die Robustheit der Geräte wird künftig auf einem neuen EU-Label ausgewiesen. Angezeigt wird die Energieeffizienz auf einer Skala von A bis G, wobei A für die bestmögliche Effizienz steht. Das Label enthält darüber hinaus auch noch weitere Informationen. Hersteller sind verpflichtet, die Batterielaufzeit nach voller Aufladung ausweisen und die Robustheit und Reparierbarkeit auf einer Skala von A bis E angeben.

    Außerdem ist die Angabe verpflichtend, wie oft man das Gerät aufladen kann und wie lange der Akku hält, ohne mehr als 20 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität zu verlieren. Und schließlich ist die Widerstandsfähigkeit des Gerätes gegen Staub anzugeben.

    Das Kürzel IP (für International Protection) wird von zwei Ziffern begleitet. Die erste Ziffer steht für den Schutz gegen Staub und Fremdkörper (0 für keinen Schutz, 6 für vollständigen Schutz gegen Staub). Die zweite Ziffer steht für den Wasserschutz (0 für keinen Schutz, 8 für Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen).

    Ausgenommen von den neuen Regeln der Ökodesign-Verordnung sind Smartphones und Tablets mit flexiblen, also faltbaren oder rollbaren Displays. Außerdem gelten die Vorgaben nicht für Smartphones für die Hochsicherheitskommunikation, wie sie in speziellen Industriebereichen, beim Militär oder in Regierungsbehörden eingesetzt werden.

    Die Nutzung von Smartphones verlängert sich nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom in Deutschland bereits seit mehreren Jahren. So liegt das Durchschnittsalter eines selbst gekauften Smartphones in Deutschland demnach bei 24 Monaten. Im vergangenen Jahr waren es noch 17,5 Monate. Der Bitkom führt das auf die zunehmende Widerstandsfähigkeit der Geräte zurück. Tatsächlich blieben größere Innovationssprünge zuletzt aus, sodass sich neuere Modelle nur noch wenig von ihren Vorgängern unterscheiden.

    Thomas Heuzeroth ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet über Verbraucher- und Technologiethemen, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation.



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