Ab dem 27. Juni 2025 gelten in Katalonien bedeutende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, kurz ITP). Durch das Decreto Ley 5/2025 der katalanischen Regionalregierung wurde die Steuerstruktur grundlegend reformiert, was insbesondere Käufer von Immobilien deutlich stärker belasten könnte. Wer in Katalonien investieren möchte, sollte diese neuen Regelungen genau verstehen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Die wichtigste Änderung besteht in der Einführung einer progressiven Staffelung der Steuersätze. Bisher betrug die ITP in Katalonien pauschal 10 % des Kaufpreises, beziehungsweise 11 % für Objekte ab einem Wert von einer Million Euro. Ab sofort steigen die Steuersätze jedoch schrittweise mit zunehmendem Kaufpreis an. Insbesondere bei Immobilienkäufen ab einem Wert von 600.000 Euro erhöht sich die Steuerbelastung merklich, was vor allem Investitionen in teurere Immobilien beträchtlich verteuert.
Eine weitere signifikante Neuerung betrifft Großvermieter. Käufer, die bereits mehr als zehn Wohnimmobilien besitzen oder eine Wohnfläche von insgesamt über 1.500 m² halten, unterliegen fortan einem pauschalen ITP-Satz von 20 % bei jedem zusätzlichen Erwerb. Diese drastische Erhöhung gilt unabhängig vom Wert der Immobilie. Einzige Ausnahme hiervon sind Projekte im Bereich gemeinnützigen oder sozialen Wohnungsbaus, die weiterhin steuerlich begünstigt bleiben.
Außerdem entfallen ab sofort auch die bislang gewährten steuerlichen Boni für Bauträger und kurzfristige Weiterverkäufe. Früher konnten Investoren und Bauträger hier bis zu 70 % der Steuer sparen, wenn sie Objekte kurzfristig wiederverkauften oder entwickelten. Mit dem Decreto Ley 5/2025 sind diese Vergünstigungen nun ersatzlos gestrichen, was insbesondere spekulative Immobilieninvestitionen weniger lukrativ macht.
Für potenzielle Käufer ergeben sich aus diesen Änderungen mehrere wichtige Konsequenzen: Vor allem bei höherpreisigen Objekten wird die steuerliche Bealstung steigen. Die gestaffelten Sätze sehen vor, dass bis zu 600.000 Euro eine Steuer iHv. 10 % gilt, von 600.001 bis 900.000 Euro ein Steuersatz iHv. 11 %, zwischen 900.001 und 1.500.000 Euro ein solcher von 12 %, und ab 1.5001.000 Euro schliesslich 13 %.
Insbesondere Käufer, die ihr Immobilienportfolio in Katalonien erweitern möchten, sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Vorhaben unter den erhöhten Satz von 20 % fällt, und ihre Investitionsstrategie entsprechend anpassen.
Wer zuvor von den günstigen Konditionen für Bauträger profitiert hat, sollte ebenfalls besonders vorsichtig agieren. Es empfiehlt sich, die Rentabilität von Projekten erneut zu überprüfen, da die früher gewährten Boni jetzt wegfallen. Gegebenenfalls müssen Verträge überarbeitet oder angepasst werden, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Für den einen oder anderen Investor könnte es sinnvoll sein, Projekte im Bereich des sozialen Wohnungsbau verstärkt in Betracht zu ziehen, da diese weiterhin steuerlich begünstigt bleiben. Käufer mit größeren Immobilienportfolios sollten zudem überlegen, ihre Bestände zu optimieren und gegebenenfalls professionelle Strukturen wie Wohnungsbaugesellschaften zu nutzen, um die steuerlichen Belastungen besser zu managen.
Zusammenfassend gilt: Die Neuregelungen zur Grunderwerbsteuer erhöhen insbesondere die steuerliche Belastung beim Erwerb teurer Immobilien und schränken den Spielraum für spekulative Investitionen deutlich ein. Potenzielle Käufer in Katalonien sollten daher frühzeitig professionelle Beratung einholen, um ihre Investitionen an die neue steuerliche Realität anzupassen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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