Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Städte- und Gemeindebund will Ausgleich für „Investitionsbooster“

    Juni 19, 2025

    Falschbeschuldigung wegen Sexualstraftat – was tun?

    Juni 19, 2025

    „Wir haben eine Abkühlung“ – Russlands Wirtschaftsminister warnt vor Rezession

    Juni 19, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Rechtssichere Werbung für Publikums-AIF – Anforderungen und Empfehlungen
    Rechtsformen

    Rechtssichere Werbung für Publikums-AIF – Anforderungen und Empfehlungen

    adminBy adminJuni 19, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Die Werbung für Publikums-AIF (Alternative Investmentfonds) unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben, die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und Vertriebspartner beachten müssen. Ein aktueller Beitrag von Osborne Clarke beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Hinweise für eine konforme Gestaltung von Marketingmaßnahmen .


    1. Was gilt als Werbung?

    Der Begriff „Werbung“ im Kontext von Publikums-AIF ist weit gefasst. Er umfasst alle Mitteilungen, die darauf abzielen, Interesse am Erwerb eines Fonds zu wecken oder zu steigern, unabhängig von Form und Format. Dazu zählen:

    • Klassische Werbeanzeigen in Print und Online

    • Pitch Decks, Broschüren und Präsentationen

    • Presseartikel und -mitteilungen

    • Interviews, Videos und Podcasts

    • Social-Media-Posts

    • Websites des Fondsanbieters 

    Nicht als Werbung gelten rechtliche Pflichtinformationen wie Verkaufsprospekte, ESG-Anhänge, PRIIP-Basisinformationsblätter (BIB), Gesellschaftsverträge, Anlagebedingungen und Jahresberichte. Auch allgemeine Unternehmensmitteilungen, die sich nicht auf ein konkretes Produkt beziehen, fallen nicht unter den Werbungsbegriff. 


    2. Rechtlicher Rahmen

    Die Anforderungen an die Werbung für Publikums-AIF ergeben sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen: 

    • Artikel 4 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EU) 2019/1156

    • Artikel 36 und 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565

    • § 302 Abs. 1, 2 und 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

    • § 14 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

    • ESMA-Leitlinien zu Marketing-Anzeigen

    • BaFin-Merkblatt für Anzeigen zum beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF an Privatanleger 

    Diese Regelwerke bilden den rechtlichen Rahmen für jegliche Marketingaktivitäten im Bereich der Publikums-AIF. 


    3. Zeitpunkt der Werbung

    Vor der Genehmigung des Vertriebs nach § 316 KAGB sind Werbemaßnahmen stark eingeschränkt. In dieser Phase gilt: 

    • Keine Veröffentlichung konkreter Produktbezeichnungen

    • Keine Publikation von Details zur Anlagestrategie

    • Kein Inaussichtstellen wirtschaftlicher Kennzahlen oder finanzieller Prognosen 

    Erlaubt ist lediglich ein allgemeiner Hinweis, dass ein neuer AIF in Planung ist, etwa: 

    „Wir befassen uns mit der Auflage eines geschlossenen Publikums-AIF im Bereich Gewerbeimmobilien und Value-Add-Maßnahmen.“ 

    Erst mit der Genehmigung des Vertriebs nach der Vertriebsanzeige sind umfassende Werbemaßnahmen zulässig. Dann können: 

    • Konkrete Produktbezeichnungen verwendet werden

    • Detailangaben zur Anlagestrategie, ESG-Strategie und finanziellen Prognosen gemacht werden

    • Informationen zur Mindestbeteiligung gegeben werden 

    Wichtig zu beachten ist, dass der Vertrieb nur durch die KVG und beauftragte Vertriebsgesellschaften erfolgen darf. 


    4. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung

    Die Werbung für Publikums-AIF muss bestimmten inhaltlichen Anforderungen genügen:

    • Klare Kennzeichnung: Werbung muss als solche erkennbar sein, z. B. durch den Hinweis „Marketing-Anzeige“. 

    • Haftungsausschluss: Ein Hinweis wie „Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt des [Fondsname] und das PRIIP-BIB, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.“ ist erforderlich. 

    • Ausgewogene Darstellung: Chancen und Risiken müssen gleichwertig dargestellt werden. Risikoinformationen dürfen nicht in Fußnoten oder mit kleinerer Schriftgröße präsentiert werden. Eine zweispaltige Tabelle oder Liste, in der Risiken und Chancen auf einer Seite gegenübergestellt werden, ist empfehlenswert. 

    • Adressatengerechte Sprache: Die verwendete Sprache muss verständlich sein. Auf übermäßig technische Ausdrücke sollte verzichtet werden. 

    • Kosteninformationen: Die Darstellung der Kosten muss transparent und vollständig sein, damit Anleger die Gesamtauswirkungen der Kosten auf ihre Anlage verstehen können. 

    • Nachhaltigkeitsaspekte: Bei der Bewerbung von Nachhaltigkeitsaspekten müssen die Informationen mit den Angaben in den rechtlichen und regulatorischen Dokumenten des Fonds übereinstimmen. Ein Link zur Webseite mit den Nachhaltigkeitsinformationen gemäß der Offenlegungsverordnung sollte aufgenommen werden. 


    5. Empfehlungen für die Praxis

    • Vorabprüfung: Alle Werbematerialien sollten vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.

    • Schulung: Mitarbeiter und Vertriebspartner sollten regelmäßig zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen geschult werden.

    • Dokumentation: Alle Werbemaßnahmen sollten dokumentiert und archiviert werden, um im Falle einer Prüfung durch die BaFin oder andere Aufsichtsbehörden Nachweise erbringen zu können.

    • Transparenz: Eine transparente und verständliche Kommunikation stärkt das Vertrauen der Anleger und minimiert rechtliche Risiken.


    Rechtsanwalt Johannes Goetz, Partner bei Klamert & Partner PartGmbB, München, ist seit 2012 im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und berät und vertritt Kapitalanlage-Unternehmen in allen Belangen der rechtskonformen Aquise. Er steht für ein Erstgespräch zur Verfügung. 

    089/540 23 90



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleUngebrochen innovativ – jetzt zeigt sich Israels ganze Stärke
    Next Article Konfrontation mit Trump: Fed rührt Leitzins nicht an
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Falschbeschuldigung wegen Sexualstraftat – was tun?

    Juni 19, 2025
    Rechtsformen

    Die 3 wichtigsten Fristen für Vermieter

    Juni 19, 2025
    Rechtsformen

    Opfer von Krypto-Betrug MegaPlatz? Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können

    Juni 19, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20256 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    Fintech -Analyse: N26, Handelsrepublik & Co. Jetzt Listen Müssen

    adminJuni 19, 2025
    Finanzierung

    Nils Glagau verlässt „Die Höhle der Löwen“: Nach 11 Staffeln ist Schluss

    adminJuni 19, 2025
    Finanzierung

    DHDL: Diese Gründer machen Carsten Maschmeyer sauer – „Es reicht mir“

    adminJuni 19, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20256 Views
    Unsere Auswahl

    Städte- und Gemeindebund will Ausgleich für „Investitionsbooster“

    Juni 19, 2025

    Falschbeschuldigung wegen Sexualstraftat – was tun?

    Juni 19, 2025

    „Wir haben eine Abkühlung“ – Russlands Wirtschaftsminister warnt vor Rezession

    Juni 19, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.