Im digitalen Zeitalter sind Social-Media-Abmahnungen für viele Content Creator Alltag geworden. Angesichts der rasanten Verbreitung von Videos, Stories und Reels ist die Verwendung von Musik in Social-Media-Beiträgen zu einer rechtlichen Stolperfalle avanciert. Umso perfider ist die nun kursierende Fake-Abmahnung im Namen der Kanzlei Hausfeld, die Creators gezielt verunsichern soll.
Was steckt hinter der gefälschten Abmahnung?
Inhaltliche Eckdaten der Fake-Mitteilung
• Absender: „Hausfeld – Schutz geistigen Eigentums“
• Versanddatum: 17. Juli 2025 (in der Zukunft!)
• Adressat: Nutzername und Benutzer-ID ohne konkrete Inhalte
• Vorwurf: Urheberrechtsverletzung im Namen von Universal Music Germany
• Forderungen: Sofortige Löschung, Bericht über Umfang, schriftliche Unterlassungszusage binnen 48 Stunden
Obwohl eine Kanzlei Hausfeld tatsächlich existiert, entlarvt die Abmahnung sich selbst durch die Gmail-Adresse statt einer offiziellen Domain und das Datum einen Monat in der Zukunft. Außerdem fehlen alle konkreten Fall-Angaben wie Songtitel oder Links.
Warum Content Creator besonders gefährdet sind
Content Creator, Influencer und Social-Media-Manager sind seit Kurzem für echte Abmahnungen sensibilisiert:
• Viele Plattformen verlangen Lizenzen für Musiknutzung
• Fehlende Rechteklärung führt zu teuren Abmahnungen
• Im Zweifel wird lieber ein Schreiben gesehen – und oft panisch gehandelt
Genau dieses Verunsicherungs-Szenario nutzt die Fake-Abmahnung, um Druck aufzubauen.
Die perfide Masche im Detail
• Anonymität statt Transparenz: Kein konkreter Ansprechpartner
• Vage Vorwürfe: Pauschale Listen ohne Nachweise
• Unrealistische Fristen: 48 Stunden sind kaum einzuhalten
• Technische Indizien: Gmail-Adresse wirkt unprofessionell
Diese hinterhältige Kombination von Halbwahrheiten und formalen Fehlern erzeugt maximalen Druck.
So erkennen Sie echte Abmahnungen
Echte Abmahnungen unterscheiden sich klar:
• Offizielle Kanzlei-Domain in der E-Mail-Adresse
• Klare Werkangaben: Songtitel, Zeitstempel, Links
• Detaillierte Anspruchsgrundlagen (§ 97 UrhG)
• Angemessene Fristsetzung (üblich ein bis zwei Wochen)
• Anwaltskosten-Abrechnung nach RVG
Handlungsempfehlung und Prävention
• Prüfen Sie jede Absender-Domain und das Datum
• Fordern Sie genaue Informationen zum behaupteten Verstoß an
• Unterschreiben Sie niemals eine Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung
• Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen, Plattform-Verträge und Rechte
Ihr Ansprechpartner: Dr. Lars Rieck
Bei jeder Abmahnung wegen der Verwendung von Musik in Social Media ist eine fachkundige Prüfung unerlässlich. Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, berät Content Creator kompetent und lösungsorientiert. Vertrauen Sie nicht auf vage Fake-Schreiben, sondern sichern Sie Ihre Rechte – jetzt Termin vereinbaren bei Dr. Lars Rieck!