Im Sexualstrafrecht kommt es häufig vor, dass das einzige Beweismittel die Aussage des Opfers selbst ist. Damit diese für eine Verurteilung reicht, gibt es schon erhebliche Hürden. Die Situation verschärft sich, wenn bekannt ist, dass dieses Opfer bereits in einer Vernehmung gelogen hat. Der Bundesgerichtshof hatte einen solchen Fall zu entscheiden und stellt klar, ob und wann dem Opfer dann geglaubt wird (Urt. v. 20.09.2023 – 1 StR 152/23).
Auf Vorwürfe von Sexualstraftaten ist die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte spezialisiert. Die medienbekannten Verteidiger, zu denen ein Professor sowie mehrere Fachanwälte für Strafrecht zählen, hat über 800 positive Bewertungen in mehr als 2.000 betreuten Verfahren sammeln können. Die Verteidiger gehen mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft vor. Der Fokus liegt zumeist auf der frühzeitigen Einstellung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen. Dabei fallen faire und jederzeit transparente Kosten an. Sehr gute Erreichbarkeit ist Bestandteil jedes Mandats. Wenn der Fall es erfordert, arbeiten die Verteidiger außerdem mit den in der Kanzlei ebenso vertretenen Dezernaten für Presseberichterstattung sowie für berufsrechtliche Folgen von Straftaten zusammen.
Welche Strafe droht bei Sexualdelikten?
Bei Sexualdelikten drohen empfindliche Strafen. Schon beim sexuellen Übergriff ist eine Geldstrafe nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Gewalt ist die Strafe schnell bei einem bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Bei Vergewaltigung drohen zwei bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
In welchem Fall wurde gelogen?
Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde (verkürzt) dem Angeklagten vorgeworfen, seine Stieftochter vielfach sexuell missbraucht – auch vergewaltigt – zu haben. Wie in vielen anderen Fällen aus dem Sexualstrafrecht lag eine „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ vor, d.h. bis auf die Aussage des Opfers gab es keine Beweise. In solchen Situationen werden schon grundsätzlich erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt.
Hier kam jedoch noch ein entscheidendes Detail hinzu: Die Belastungszeugin – das Opfer – hatte in einem früheren Verfahren wegen Vergewaltigung gegen ihren Stiefvater sowohl vor der Polizei als auch vor dem Ermittlungsrichtergelogen und behauptet, sie habe nach der Vergewaltigung Blutflecken gesehen, um ihre „Entjungferung“ plausibler erscheinen zu lassen. Dies war aber nicht der Fall.
Das sagt der BGH: Kann man dem lügenden Opfer noch glauben?
In solch einem Fall ist die Glaubwürdigkeit der Stieftochter natürlich erst einmal erschüttert. Will man ihr Glauben schenken, kommen daher Anforderungen hinzu, die der BGH in seiner Entscheidung festgehalten hat: Es muss dann regelmäßig gewichtige Gründe außerhalb der Zeugenaussage geben, die es dem Gericht ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen (also abseits der „identifizierten“ Lüge) dennoch zu glauben. Ohne Anhaltspunkte außerhalb der Zeugenaussage wird man solch einem lügenden Zeugen deshalb grundsätzlich keinen Glauben schenken können.
Im entschiedenen Fall hat das Landgericht nicht alle in Betracht kommenden äußeren Umstände abgewogen. Bspw. hatte der Angeklagte eine Vergewaltigung nach einem DNA-Nachweis gestanden. Die Entscheidung des Landgerichts verhalte sich aber nicht dazu, ob das einen solchen tragfähigen Umstand darstellt. Diese Erwägungen werden nachzuholen sein.
Was bedeuten lügende Zeugen für ein Strafverfahren?
Diese strengen Maßstäbe geben dem Strafverteidiger Argumentationsmaterial. Häufig geht es darum, Fehler des Gerichts zu identifizieren. Je nach anwaltlicher Taktik und Mandatsziel werden diese sofort geltend gemacht oder erst später im Rahmen eines Rechtsmittels (Berufung/Revision). In der Komplexität der Fälle können Fehler leicht auftreten.
Gegen Sie wird ein Verfahren wegen eines Sexualdelikts geführt?
Unsere Strafverteidiger stehen Ihnen gern zur Seite. Machen Sie keine Fehler und schweigen Sie zur Sache. Gern treffen wir uns zeitnah zu einem Erstgespräch vor Ort, per Telefon oder Videocall, um Ihre Lage zu besprechen. Nach Analyse der Ermittlungsakte entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.