Vorladung oder Brief von der Polizei erhalten? Sie sind nicht allein.
Immer mehr Verbraucher geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden wegen angeblicher Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel. Die rechtliche Grundlage bildet § 285 StGB. Bereits die bloße Teilnahme an einem nicht zugelassenen Online-Casino kann strafbar sein – unabhängig davon, ob Ihnen bewusst war, dass das Angebot illegal war.
Was ist unerlaubtes Glücksspiel?
Nach deutschem Recht sind Glücksspiele grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie über eine gültige Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) verfügen. Die Legalität eines Anbieters lässt sich über die offizielle Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder prüfen.
Nicht lizenziert = illegal: Viele bekannte Plattformen wie etwa PlatinCasino, Lottoland oder Stake sind in Deutschland nicht erlaubt – auch wenn sie mit EU-Lizenzen (z. B. Malta oder Curaçao) werben.
Strafbarkeit der Teilnahme – § 285 StGB
Nach § 285 StGB macht sich strafbar, wer an einem unerlaubten Glücksspiel teilnimmt. Die Norm sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten vor. Der Vorwurf betrifft dabei nicht nur Veranstalter, sondern auch Spieler, die auf illegalen Seiten aktiv waren.
Wichtig: Eine vorsätzliche Teilnahme ist erforderlich. Wer glaubte, es handle sich um ein legales Angebot, kann sich auf einen Tatbestandsirrtum berufen.
Was tun bei einem Ermittlungsverfahren?
Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben mit dem Betreff:
„Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB“,
sollten Sie keinesfalls unüberlegt reagieren.
Unsere Empfehlung:
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Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Jede unüberlegte Aussage kann nachteilig ausgelegt werden. -
Akteneinsicht beantragen:
Nur durch Akteneinsicht lässt sich der genaue Vorwurf prüfen – etwa, welche Anbieter betroffen sind und ob überhaupt ein Vorsatz erkennbar ist. -
Strafanzeige ernst nehmen – auch ohne Hausdurchsuchung:
Selbst ein einfacher Brief kann zur Strafverfolgung, zur Vermögensabschöpfung (Einziehung der Gewinne) oder zu einem Strafbefehl führen.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es?
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Vorsatzverneinung: Der Spieler wusste nicht, dass es sich um ein illegales Glücksspiel handelt.
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Unklare Rechtslage: Viele Anbieter suggerieren Legalität durch deutschsprachige Webseiten und Zahlungsanbieter.
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Fehlender Nachweis der Teilnahme: Der Zahlungsverkehr allein beweist noch keinen Vorsatz oder aktive Spielteilnahme.
Fazit: Jetzt handeln, statt abwarten.
Sie sind nicht der Einzige. Wir vertreten bundesweit Mandanten im Zusammenhang mit § 285 StGB – diskret, erfahren und digital. Wir prüfen Ihren Fall, holen Akteneinsicht ein und klären Sie über Ihre Chancen auf Einstellung oder Freispruch auf.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Schicken Sie uns einfach das Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB
Ihre digitale Kanzlei bei Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Glücksspiel (§ 285 StGB).
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