Ferienhaus in Holland – Rechtstipp 16: Vererben und verschenken
1. Vererben
Sie wollen das Ferienhaus Ihren Kindern vererben? Dann sollten Sie Ihren Alterswohnsitz nicht in den Niederlanden nehmen. Denn im niederländischen Erbschaftsteuerrecht haben die Kinder nur einen Freibetrag von ca. 20.000 €. In Deutschland beträgt der Kinderfreibetrag dagegen 400.000 €.
2. Verschenken
Wohnen Sie als Schenker im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland, so fällt keine niederländische Schenkungsteuer an. Sie müssen die Schenkung nur dem deutschen Finanzamt anzeigen.
3. Schenken und Steuern sparen – wie geht das?
Sie können eine Vervielfältigung des einkommensteuerlichen Freibetrags erreichen. Beispiel: Sie sind Alleineigentümer eines Ferienhauses und übertragen es an 2 Kinder. Dann sind (Stand: 2024) nicht nur 57.000 € steuerfrei, sondern doppelt soviel, also 114.000 €.
Wenn Sie sich den Nießbrauch bei der Übertragung des Ferienhauses vorbehalten, vermindert sich die Grunderwerbsteuer. Denn der Wert des Nießbrauchs wird bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer von dem Grundstückswert abgezogen.
4. Schenkung leicht gemacht
Ich vertrete Sie bei der Abwicklung Ihrer Schenkung. Weder Sie als Schenker noch der Beschenkte müssen dafür zu einem Notar in die Niederlande reisen.
GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.
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