Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 in vier Verfahren (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) eine Grundsatzentscheidung zur Zulässigkeit von sogenannten Verwahrentgelten getroffen. Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig, bei Girokonten dagegen nur unter engen Voraussetzungen zulässig – nämlich dann, wenn die vertraglichen Regelungen vollständig transparent und verständlich sind.
Verwahrentgelte – häufig als Negativzinsen bezeichnet – sind Gebühren, die Banken auf Einlagen erheben, wenn diese bestimmte Freibeträge überschreiten. Kundinnen und Kunden mussten also dafür zahlen, dass ihr Geld auf dem Konto liegt.
So hat der BGH entschieden
Sie haben Negativzinsen auf Ihr Guthaben bei der Bank gezahlt? Dann können Sie das Verwahrentgelt von der Bank zurückfordern. Denn das BGH hat folgendes entschieden:
Keine Verwahrentgelte bei Sparkonten
Der BGH stellt klar: Sparkonten und Tagesgeldkonten dienen dem Zweck des Sparens. Eine Gebühr dafür zu verlangen, dass Kunden ihr Geld dort aufbewahren, widerspricht diesem Grundgedanken und benachteiligt Verbraucher unangemessen. Entsprechende Klauseln sind daher unwirksam.
Verwahrentgelt bei Girokonten nur bei klarer Regelung und Transparenz
Bei Girokonten sieht der BGH eine andere rechtliche Einordnung: Hier ist ein Verwahrentgelt grundsätzlich zulässig, wenn es sich um eine klar formulierte und transparente Vereinbarung handelt. Denn ein Girokonto stellt nicht vorrangig eine Anlageform dar, sondern dient vor allem dem Zahlungsverkehr.
Sind die Regelungen zum Verwahrentgelt intransparent oder unverständlich, sind sie nach § 307 BGB unwirksam – so das oberste Zivilgericht.
Wie können Sie die Negativzinsen zurückfordern?
Wenn Sie in den letzten Jahren Verwahrentgelte gezahlt haben, könnten Ihnen Rückforderungsansprüche zustehen – vor allem bei Spar- oder Tagesgeldkonten.
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Vertragsunterlagen, insbesondere von 2020 bis 2024.
- Ermitteln Sie die Höhe der gezahlten Verwahrentgelte.
- Fordern Sie Ihre Bank schriftlich zur Rückerstattung auf, unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 04.02.2025.
- Prüfen Sie, ob eineVerjährung vorliegt: Ansprüche aus 2022 verjähren zum 31.12.2025 – handeln Sie also rechtzeitig!
- Suchen Sie sich juristische Unterstützung, falls die Bank Ihre Rückzahlung ablehnt oder Ihnen unklar ist, ob Sie einen Anspruch haben.
Mit CDR Legal Ihre Rechte durchsetzen
Eine solche Rückforderung gegenüber Banken geltend zu machen, kann juristisch und kommunikativ anspruchsvoll sein – insbesondere wenn unklare Klauseln oder uneinsichtige Kreditinstitute involviert sind.
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