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    Home » Schmerzensgeld bei einer fehlerhaften Spirale
    Rechtsformen

    Schmerzensgeld bei einer fehlerhaften Spirale

    adminBy adminJuni 17, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    In einem aktuellen Urteil vom 09.04.2025 (17 U 181/23) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass bei der operativen Entfernung einer Spirale aus einer fehlerhaften Charge, die unter Vollnarkose erfolgen musste, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € angemessen und ausreichend ist.

    Was war passiert?

    Der Fall betrifft eine Klägerin, die 2016 eine Spirale zur Schwangerschaftsverhütung eingesetzt bekam. Die Spirale des spanischen Medizinproduktherstellers stammte allerdings aus einer Charge, bei der eine erhöhte Bruchwahrscheinlichkeit bestand. Trotz Warnhinweisen des Herstellers, die 2018 veröffentlicht wurden, blieb die Spirale bis zum Jahr 2021 in der Gebärmutter der Frau. Bei der Entfernung wurden Bruchstücke der Seitenarme festgestellt, die operativ entfernt werden mussten. Die Klägerin behauptete, durch den Bruch der Spirale an ihrer Gesundheit geschädigt worden zu sein.

    Entscheidung des Gerichts

    Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das Oberlandesgericht gab der Klägerin im Berufungsverfahren jedoch teilweise Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld von 1.000,00 € zu. Es sei erwiesen, dass die Spirale aus einer Charge stammte, bei der Materialfehler aufgetreten waren. Das OLG sah hierin einen Anscheinsbeweis dafür, dass der Bruch der Spiralarme wahrscheinlich auf genau diese Materialfehler zurückzuführen sei. Die Beweisführung durch die Klägerin, insbesondere durch ihre als Zeugin vernommene Frauenärztin, wurde als überzeugend bewertet.

    Das Gericht stellte allerdings fest, dass die Operation komplikationslos verlief und keine weiteren erheblichen Beschwerden nachgewiesen wurden. Daher sei nur ein geringes Schmerzensgeld in der Höhe von 1.000,00 € angemessen und ausreichend, um die erlittenen Beeinträchtigungen zu kompensieren.

    Bedeutung für die Praxis

    Dieses Urteil zeigt, dass bei fehlerhaften Medizinprodukten, die zu gesundheitlichen Schäden führen, auch angemessene Schmerzensgelder zugesprochen werden können. Es unterstreicht zudem die Bedeutung der verschuldensunabhängigen Herstellerhaftung und der sorgfältigen Überprüfung von Medizinprodukten.

    Wenn Sie Fragen zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften Medizinprodukten haben, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

    Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch

    In unserer Kanzlei – patientengerecht Rechtsanwälte – wissen wir, wie belastend und dringlich medizinische Haftungsfälle für Betroffene sind. Deshalb bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. Oft können bereits im ersten Gespräch wichtige Weichen gestellt und Fragen geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfolgschancen zu maximieren und das Kräfteungleichgewicht gegenüber Ärzten und Kliniken auszugleichen.

    Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihre Angelegenheit zu schildern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und kämpfen mit Professionalität und Durchsetzungsstärke für eine faire Entschädigung.

    Telefonisch: 040 333 13 301

    Per E-Mail: info@patientengerecht.de  

    Über das Kontaktformular auf unserer Homepage: https://patientengerecht.de/ersteinschaetzung/



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