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    Home » Wurde meine Identität für einen Betrug missbraucht – bin ich mitverantwortlich?
    Rechtsformen

    Wurde meine Identität für einen Betrug missbraucht – bin ich mitverantwortlich?

    adminBy adminJuni 17, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Im digitalen Zeitalter ist es leider keine Seltenheit mehr: Jemand verwendet Ihren Namen, Ihre Adresse oder sogar Ihre Ausweisdaten – und meldet damit z. B. ein Unternehmen an oder tätigt betrügerische Online-Bestellungen. Doch was passiert, wenn diese Person andere täuscht? Tragen Sie dann als betroffene Person eine (Mit-)Verantwortung?


    Identitätsmissbrauch: So passiert es in der Praxis

    In vielen Fällen merken Betroffene erst sehr spät, dass jemand ihre Identität missbraucht hat. Die Maschen sind unterschiedlich:

    • Fake-Shops oder Betrugsseiten nutzen echte Namen zur Vertrauensbildung

    • Kriminelle eröffnen unter fremden Daten Bankkonten oder Online-Shops

    • In sozialen Netzwerken werden gefälschte Profile mit echten Fotos erstellt

    • Sogar bei der Gewerbeanmeldung wurden gestohlene Daten schon eingesetzt


    Zivilrechtlich haftbar? Die Rechtslage im Überblick

    Grundsatz: Wer nicht selbst gehandelt hat, ist auch nicht haftbar – so sieht es das deutsche Zivilrecht (z. B. § 823 BGB) grundsätzlich vor. Auch im Strafrecht (§ 263 StGB – Betrug) gilt: Nur Täter oder Beteiligte können belangt werden.

    Allerdings ist das Problem oft: Wie beweist man, dass man selbst nichts damit zu tun hatte?
    Wenn z. B. eine Rechnung über einen betrügerisch genutzten Account bei Ihnen eingeht, liegt zunächst der Verdacht nahe, dass Sie selbst bestellt haben.

    Wichtig:
    Wird Ihnen eine Mitverantwortung unterstellt – z. B. weil Sie Ihre Daten unzureichend geschützt oder weitergegeben haben –, kann ein sogenanntes „Mitverschulden“ im Raum stehen. Dabei wird geprüft, ob Sie fahrlässig gehandelt haben.


    Was Sie im Ernstfall tun sollten

    Wenn Sie bemerken, dass jemand Ihre Identität missbraucht hat, sollten Sie sofort handeln:

    • Anzeige erstatten: Bei der Polizei, möglichst mit Dokumentation aller Beweise

    • Plattformen informieren: Betroffene Dienste (z. B. Banken, Shops) anschreiben, auf Missbrauch hinweisen und Haftung anfechten

    • Meldung an Auskunfteien: Informieren Sie z. B. die Schufa, damit falsche Einträge verhindert werden

    • Adresse sichern: Bei Bedarf eine sog. “Erweiterte Meldesperre” beim Einwohnermeldeamt beantragen

    • Rechtsberatung einholen: Gerade bei komplexeren Fällen ist anwaltlicher Rat entscheidend


    Kein eigenes Verschulden – aber dennoch wachsam bleiben

    Auch wenn Sie rechtlich nicht verantwortlich sind, kann es zu unerwartetem Ärger kommen: Inkassobriefe, Mahnungen oder sogar Klagen. Es ist wichtig, solche Fälle frühzeitig zu klären – schriftlich und mit Nachweis.

    Zudem gilt: Der beste Schutz ist die Vorsorge. Sensible Daten gehören nicht auf öffentlich zugängliche Plattformen. Und wer unsicher ist, ob seine Daten betroffen sind, sollte regelmäßig Auskunft bei Wirtschaftsauskunfteien einholen.



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