Erben in binationalen Ehen: Warum ohne Testament alles auf dem Spiel steht
Viele deutsch-ausländische Paare leben über Grenzen hinweg, besitzen Vermögen in mehreren Ländern, haben Kinder mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten – und verlassen sich trotzdem auf ein deutsches Standard-Testament. Ein fataler Fehler. Denn wer in einer binationalen Ehe lebt und keinen klar geregelten letzten Willen hat, riskiert im Ernstfall das totale juristische Chaos – mit verheerenden Folgen für den hinterbliebenen Partner und die Familie.
Internationale Ehe, internationales Problem
Was viele nicht bedenken: In binationalen Ehen greifen im Todesfall nicht automatisch die deutschen Gesetze. Stattdessen kommt es auf viele Faktoren an: Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Ort des Vermögens, Eheform – und ob überhaupt ein Testament existiert. Ohne eine klare und rechtsverbindliche Regelung droht die Anwendung fremder Erbgesetze, die dem Willen des Verstorbenen oft diametral widersprechen.
Beispiel: Ein deutsches Ehepaar lebt mit Kindern in Frankreich, besitzt Konten in Deutschland, ein Haus in Italien, und der Ehepartner stammt ursprünglich aus Spanien. Wenn einer der Partner stirbt, greifen unter Umständen gleich vier verschiedene Rechtsordnungen, die sich gegenseitig widersprechen – mit völlig unvorhersehbaren Ergebnissen.
Das „Berliner Testament“ – im Ausland wertlos
Das in Deutschland weit verbreitete gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern – bekannt als Berliner Testament – ist in vielen Ländern unbekannt oder schlicht ungültig. Frankreich, Spanien oder Italien erkennen diese Form nicht an. Das bedeutet: Der überlebende Partner kann leer ausgehen, während Kinder, Eltern oder sogar entfernte Verwandte Teile des Nachlasses einfordern – oft unterstützt durch die ausländische Justiz.
Wer sich in einer binationalen Ehe darauf verlässt, dass deutsches Erbrecht automatisch greift, übersieht die Realität moderner Lebensverhältnisse: Grenzüberschreitendes Vermögen verlangt grenzüberschreitende Planung. Und die beginnt mit einem international gültigen Testament.
Ohne Planung wird der Partner zum Bittsteller
In vielen Ländern hat der überlebende Ehepartner kein gesetzliches Erbrecht – oder nur in deutlich geringerem Umfang als in Deutschland. Besonders dramatisch ist das, wenn kein Testament existiert. Dann kann die Familie des Verstorbenen – Eltern, Geschwister oder Kinder aus früheren Beziehungen – Ansprüche stellen, während der hinterbliebene Ehegatte plötzlich um das Wohnrecht, den Zugriff auf Konten oder den Besitz des Autos kämpfen muss.
Auch gemeinsame Kinder, besonders wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, können durch fremdes Erbrecht plötzlich zu Miterben mit gleichen oder sogar höheren Rechten werden – mit allen Konsequenzen für Verwaltung, Zugriff und Nutzung des Nachlasses.
Steuerfalle ohne Grenzen
Zur rechtlichen Unsicherheit kommt die steuerliche Belastung: Wer in einer binationalen Ehe lebt und Vermögen in mehreren Ländern hat, kann schnell in die Doppelbesteuerungsfalle geraten. Es reicht nicht, die Erbschaftsteuer in Deutschland zu bedenken. Viele Staaten verlangen ebenfalls ihren Anteil – und ohne Doppelbesteuerungsabkommen wird derselbe Nachlass mehrfach besteuert.
Zudem gelten im Ausland oft andere Freibeträge, steuerliche Einstufungen des Ehepartners (mancherorts wird er wie ein Fremder behandelt) und unterschiedliche Regelungen bei Immobilien, Betriebsvermögen oder Geldanlagen.
Das Testament muss zur Lebensrealität passen
Ein modernes Leben braucht ein modernes Testament – kein überholtes deutsches Dokument, das nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen funktioniert. Wer in einer binationalen Ehe lebt, braucht eine internationale Nachlassplanung, die folgende Punkte berücksichtigt:
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Welches Recht soll im Todesfall gelten? (Ggf. Rechtswahl treffen)
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Wo befinden sich Vermögenswerte (Bankkonten, Immobilien, Unternehmensanteile)?
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Welche Regeln gelten im Heimatland des Partners?
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Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen?
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Bestehen Doppelbesteuerungsabkommen?
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Ist der Ehepartner durch das ausländische Recht ausreichend abgesichert?
Klare Worte, bevor es zu spät ist
Wer seinen Ehepartner wirklich absichern will, muss nicht hoffen, sondern handeln. Nur ein Testament, das lückenlos und international durchdacht ist, bietet Sicherheit. Und das bedeutet in der Praxis: Kein Mustervordruck aus dem Internet. Kein Berliner Testament für alle Fälle. Sondern eine durchdachte, individuell angepasste Regelung – idealerweise mit juristischer Beratung.
Fazit: In binationalen Ehen reicht ein deutsches Testament nicht aus
Ohne internationale Nachlassplanung wird aus Liebe schnell ein Rechtsstreit. Ohne klare Regelungen bleibt der überlebende Partner rechtlos zurück. Und ohne ein Testament, das zur tatsächlichen Lebensrealität passt, drohen Steuerschulden, Enteignung und Zerwürfnisse innerhalb der Familie.
Wer in einer binationalen Ehe lebt, muss das Erbrecht ernst nehmen – bevor der letzte Wille wirkungslos verpufft.
Fazit: Wer sich nicht vorbereitet, zahlt den Preis
Ein Auslandsaufenthalt oder eine Immobilie im Ausland ist keine bloße Formalität. Ohne Testament mit klarer Rechtswahl, vorausschauende Steuerplanung und gute Beratung kann der Erbfall zur existenzbedrohenden Belastung werden – für Ehepartner, Kinder und andere Erben.
Jetzt vorsorgen ist besser als später streiten – oder zahlen.
Bei Bedarf, helfen wir gern bei der Formulierung eines rechtssicheren Testaments oder einer Checkliste zur Nachlassvorsorge im Ausland.
Klamert & Partner Rechtsanwälte München, die Experten im Erbrecht mit Auslandsbezug, vertreten ebenso deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland in Verbraucherthemen.
Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.