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    Home » Gewaltschutzanordnung – was ist das?
    Rechtsformen

    Gewaltschutzanordnung – was ist das?

    adminBy adminJuni 15, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Wer Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen wird, kann beim Familiengericht eine sogenannte Gewaltschutzanordnung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG).

    Das Verfahren läuft in der Regel im Eilverfahren – eine gerichtliche Entscheidung kann also sehr kurzfristig erfolgen.

    1. Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

    Eine Gewaltschutzanordnung ist möglich, wenn jemand:
     – eine andere Person körperlich verletzt, bedroht oder unzumutbar belästigt,
     – und dadurch eine Wiederholungsgefahr besteht.
     Das kann z. B. der Fall sein bei:
     – Körperlicher Gewalt (Schlagen, Stoßen, Würgen),
     – Bedrohungen (auch per Nachricht),
     – Stalking oder permanenter Kontaktaufnahme gegen den Willen des Betroffenen.

    2. Was kann das Gericht anordnen?

    Im Eilverfahren kann das Gericht ohne Anhörung des Gegners anordnen:
     – Kontaktverbot,
     – Näherungsverbot (z. B. 100 m Abstand),
     – Aufenthaltsverbote für bestimmte Orte (Wohnung, Arbeitsplatz, Schule der Kinder),
     – Zuweisung der gemeinsamen Wohnung.

    ´3. Wie läuft das Verfahren?

    Das Familiengericht kann bei Gefahr im Verzug eine einstweilige Anordnung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners erlassen (§ 49 ff. FamFG). Diese ist sofort wirksam – auch wenn sie später noch überprüft wird.

    Der Antragsgegner kann nach Zustellung:
     – Stellung nehmen,
     – und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen (§ 54 Abs. 2 FamFG).

    Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, häufig wird eine Frist zur Stellungnahme von ein bis zwei Wochen gesetzt.

    4. Was tun, wenn Sie selbst eine Gewaltschutzanordnung erhalten haben?

    – Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen – auch wenn Sie die Vorwürfe für überzogen oder falsch halten. Verstöße sind strafbar.
     – Kein Kontaktversuch. Auch nicht „nur kurz klären“ – jede Nachricht kann bereits ein Verstoß sein.
     – Rechtzeitig reagieren. Sie können die Aufhebung oder Änderung beantragen. Lassen Sie prüfen, ob eine mündliche Verhandlung sinnvoll ist.

    – Anwalt einschalten. Je früher, desto besser – vor allem, wenn die Anordnung erhebliche Einschränkungen mit sich bringt (Wohnung, Arbeitsplatz etc.).

    Ob als Antragsteller oder als Gegner der Anordnung – das Gewaltschutzverfahren hat spürbare Konsequenzen.“ Sollten Sie zu diesem Thema eine Beratung oder Vertretung durch mich wünschen, kontaktieren Sie mich gerne.

    Timur C. Cebesoy
     Rechtsanwalt



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