BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung durch Flattich Finanz AG an. Wir helfen, Ihre Rechte durchzusetzen – kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene.
Flattich Finanz AG BaFin-Anordnung – Was ist passiert?
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Flattich Finanz AG mit Sitz in Pfäffikon, Schweiz, am 2. Juni 2025 die sofortige Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland angeordnet. Die Finanzdienstleistungen wurden insbesondere über die Website flattich-finanz.de erbracht – ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Anordnung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu grundsätzlich die Erlaubnis der BaFin. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis agieren, handeln illegal.
Flattich Finanz AG Anlagevermittlung – Was bedeutet das für Anleger?
Die Anordnung der BaFin ist ein deutliches Warnsignal für alle Anlegerinnen und Anleger, die mit der Flattich Finanz AG Geschäfte gemacht haben. Ohne BaFin-Erlaubnis besteht kein Anlegerschutz – weder durch Einlagensicherung noch durch die reguläre Finanzaufsicht. Das Risiko von Vermögensverlusten ist erhöht.
Typische Warnzeichen sind:
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Keine BaFin-Zulassung
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Sitz im Ausland
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Unklare oder fehlende Angaben zur Rechtsform
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Unrealistische Gewinnversprechen
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Fehlende Informationen zur Einlagensicherung
Flattich Finanz AG Geld zurück – So sichern Sie Ihre Ansprüche
Zivilrechtliche Rückforderung gegen die Flattich Finanz AG
Wenn Sie Geld an die Flattich Finanz AG überwiesen oder Verträge abgeschlossen haben, stehen Ihnen zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung zu. Da die Plattform nicht von der BaFin zugelassen ist, sind die Verträge in der Regel nichtig. Sie haben daher einen Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Geldes.
Bankenhaftung: Auch Ihre Hausbank kann in die Pflicht genommen werden
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann auch Ihre Hausbank haften, wenn sie bei verdächtigen Zahlungen nicht ausreichend gewarnt hat. Gerade bei Überweisungen ins Ausland besteht eine besondere Aufklärungspflicht. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Bank ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Strafanzeige erstatten – Täter zur Rechenschaft ziehen
Sie sollten umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Staatsanwaltschaft kann dann gegen die Betreiber ermitteln – auch im Ausland.
Dies erhöht die Chancen, dass Ihr Geld zurückverfolgt und im besten Fall zurückgeholt werden kann.
Flattich Finanz AG – Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Schnell handeln – Chancen sichern
Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten. Sichern Sie alle Beweise: Überweisungsbelege, Vertragsunterlagen, Chatverläufe, E-Mails und sonstige Kommunikation mit der Plattform. Zahlen Sie keine weiteren Gebühren oder angeblichen Steuern.
Unsere Kanzlei – Ihr starker Partner bei Anlagebetrug
Als spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie bei allen Schritten:
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Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
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Zivilrechtliche Rückforderung: Wir setzen Ihre Ansprüche gegen die Plattform und – falls möglich – gegen Ihre Bank durch.
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Strafanzeige: Wir unterstützen Sie bei der Anzeige und begleiten Sie im weiteren Verfahren.
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Internationale Zusammenarbeit: Wir nutzen unsere Netzwerke, um auch im Ausland aktiv zu werden.
Flattich Finanz AG Geld zurück – Jetzt rechtliche Schritte einleiten
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Selbsttest starten:
Nutzen Sie unseren kostenfreien, anonymen Selbsttest. Er hilft Ihnen, typische Merkmale von Anlagebetrug zu erkennen. -
Beweise sichern:
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen. -
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern:
Kontaktieren Sie uns direkt über unser Profil auf anwalt.de, per E-Mail an kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder über unsere Kanzleihomepage.
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