Stand: 10. Juni 2025
Ein ärztlicher Fehler belastet nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Finanzen. Das Arzthaftungsrecht stellt nach § 249 BGB klar: Der Patient soll wirtschaftlich so stehen, als wäre der Fehler nie passiert. Das umfasst alle heutigen und künftigen Ausgaben zuzüglich ein angemessenes Schmerzensgeld. Ohne fachkundige Aufarbeitung durch einen Patientenanwalt bleiben viele Positionen unerkannt – und damit unbezahlt.
Schadenskatalog: Mehr als nur Schmerzensgeld
Schmerzensgeld gleicht seelisches Leid, Dauerschmerzen und Lebenseinbußen aus.
Doch daneben stehen Vermögensschäden: Heilkosten reichen vom Verband über die Physiotherapie bis zur mehrwöchigen Reha oder Anpassungen in Bad, Küche und Auto.
Verdienstausfall entsteht, wenn Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente das frühere Einkommen nicht erreichen – bei Selbstständigen fallen oft ganze Aufträge weg.
Haushaltsführungsschaden betrifft jede Person, die ihren Haushalt nicht mehr wie vorher versorgen kann; auch wer zuvor nicht berufstätig war, darf den Zeitverlust in Euro geltend machen.
Dauerschäden lösen Mehrbedarf aus: Pflegekräfte, Fahrdienste zum Arzt, barrierearme Umbauten, rollstuhlgerechte Möbel.
Hinzu kommen Fahrt- und Besuchskosten – jede Taxifahrt zum MRT, jeder Kilometer der Angehörigen wird ersetzt.
Im Todesfall decken Beerdigungskosten das Grab bis zum Trauerkaffee.
All diese Posten sind erstattungsfähig, wenn sie dokumentiert und medizinisch begründet sind.
Praxisbeispiel: lückenlose Schadensaufstellung bringt sechsstelligen Vergleich
Nach einer infizierten Schulterarthroskopie lag ein 38-jähriger Softwareentwickler sechs Wochen stationär, musste drei Revisionsoperationen überstehen und mehrere Monate Ergotherapie absolvieren. Da er nur langsam tippen konnte, brach sein Projektgeschäft ein.
Unsere Kanzlei ließ alle Rechnungen digitalisieren, fertigte ein detailliertes Stundenprotokoll über jeden Verdienstausfall und dokumentierte Pendelwege, Rezeptgebühren sowie Kosten für Sprach-to-Text-Software.
Ein Gutachter bestätigte eine dauerhafte Funktionsminderung. Ergebnis: Die Haftpflichtversicherung akzeptierte alle Positionen und zahlte eine Vergleichssumme im hohen sechsstelligen Bereich – ohne jahrelangen Prozess.
Fachanwalt für Medizinrecht: Wie er vorgeht
Nach Erteilung einer Vollmacht fordert Ihr Patientenanwalt lückenlos die Patientenakte, inklusive Bilddaten, Laborwerte und Pflegeberichte, direkt bei Krankenhaus und Ärzten an. Fehlen Dokumente, setzt er Fristen nach § 630g BGB durch und beantragt nötigenfalls gerichtliche Herausgabe. Anschließend sortiert er jede Ausgabe der richtigen Kostenart zu, holt medizinische, arbeitsmedizinische oder wirtschaftliche Gutachten ein und vergleicht die Dokumentation mit den einschlägigen Leitlinien.
Versicherungen zahlen nur Forderungen, die belegt und juristisch eingeordnet sind. Der Fachanwalt für Medizinrecht führt die Verhandlungen, überwacht die dreijährige Verjährungsfrist – sie beginnt erst am Jahresende, in dem Patient oder Hinterbliebene den Fehler und den Schaden erkennen – und hält alle Fristunterbrechungen (z. B. Gutachten) fest. Ohne diesen Rückhalt bleibt der Patient der Schadensabteilung einer Versicherung organisatorisch und rechtlich unterlegen.
Beispielhafte Summen
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Heilkosten: 15.000 Euro Reha, 8.000 Euro Wohnungsumbau
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Verdienstausfall: 68.000 Euro bei 9 Monaten Teilarbeitsunfähigkeit
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Schmerzensgeld: 120.000 Euro bei dauerhaften Bewegungsschmerzen
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt