Geschädigte der nachrangigen Namensschuldverschreibungen, die unter den Bezeichnungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 angeboten worden sind, sollten angesichts der drohenden Verluste prüfen lassen, ob sich für sie Schadensersatzansprüche aus der Vermittlung der Kapitalanlagen ergeben könnten.
1. Trauerspiel mit schlechtem Ausgang für die Anlegerinnen und Anleger
Mehr als 11.000 Anlegerinnen und Anleger investierten über 280 Mio. Euro in ProReal Europa 9 und 10 und damit mittelbar in die Entwicklung von Immobilienprojekten. Das geschah insbesondere im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der one Group und der Soravia, da über diese eine Realisierung der Projekte erfolgen sollte. Heute wissen die Geschädigten, dass dieses Vertrauen völlig unberechtigt war und man sie gerade aus Richtung der Soravia im Regen stehen lässt.
Wer sich diesbezüglich näher informieren will, findet viele erschreckende Informationen in den höchst interessanten Berichten bei investmentcheck.de.
Sehr sicher dürfte sein, dass an die Anlegerinnen und Anleger allenfalls noch marginale Rückflüsse erfolgen werden und damit nahezu ein Totalverlust eintritt.
2. Risiken waren oft nicht vollständig bekannt
Aus Gesprächen mit Geschädigten ergibt sich für uns immer wieder, dass die Risiken von ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 häufig gar nicht vollständig bekannt waren und die Kapitalanlagen daher als viel zu sicher verstanden worden sind.
Das beginnt mit der extrem schwachen Stellung, die durch eine lediglich nachrangige Schuldverschreibung vermittelt wird und die einer der Gründe dafür ist, warum die Anlegerinnen und Anleger auch in keiner Weise aktiv an der Abwicklung der Kapitalanlagen teilnehmen können, sondern zum Zuschauen verdammt sind.
Wir wissen weiter, dass die Hinweise auf ein Totalverlustrisiko, wie sie sich durchaus in den Informationsunterlagen zu ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 finden, aus Sicht vieler Anlegerinnen und Anleger durch den Verweis auf eine Investition in Immobilien und die Beteiligung der Soravia abgeschwächt worden sind. Häufig entstand dadurch der Eindruck, dass es sich nur um theoretische Risiken handele.
3. Mögliche Vermittlerhaftung prüfen lassen
Ein trügerisches Vertrauen in die Verantwortung der Soravia und deren Unterstützung bei Problemen wurde nach unserer Überzeugung von Seiten der Soravia auch den Vermittlerinnen und Vermittlern von ProReal Europa 9 und 10 suggeriert. Sehr interessant ist diesbezüglich ein Podcast des Handelsblattes, den man sich auf YouTube unter dem Titel 275 Millionen Euro verschwunden – warum wohl 11.000 Anleger für die Pannen-Baustellen der Soravi… anhören kann.
Unter diesem Eindruck wurde teilweise auch in den Beratungsgesprächen ausdrücklich auf die Verantwortung und die Leistungsfähigkeit der Soravia hingewiesen und dadurch ein irreführender Eindruck vermittelt, denn rechtlich waren keinerlei Verpflichtungen gegeben, ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 bei Problemen zu unterstützen. Das zeigt sich heute mit einer traurigen Deutlichkeit.
Anlegerinnen und Anlegern, denen im Rahmen der Vermittlung durch einen Verweis auf die Verantwortung der Soravia und deren Leistungsfähigkeit ein falsches Bild von den Risiken einer Investition in ProReal Europa 9 oder ProReal Europa 10 vermittelt worden ist, könnten dadurch Schadensersatzansprüche gegenüber der Vermittlerin oder dem Vermittler besitzen. Witt Rechtsanwälte machen bereits für etliche Geschädigte von ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 derartige Schadensersatzansprüche geltend.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier spätestens mit dem Jahr 2026 eine Verjährung drohen kann – möglicherweise aber schon früher – und daher gegebenenfalls eine möglichst baldige anwaltliche Prüfung erfolgen sollte.
Für eine individuelle Beratung der geschädigten Anlegerinnen und Anleger stehen wir gerne zur Verfügung.
Witt Rechtsanwälte
Heidelberg München Oranienburg