Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Mögliche Vermittlerhaftung bei ProReal Europa 9 und 10

    Juni 10, 2025

    Wir haben mit drei Leuten und null Euro Startkapital begonnen

    Juni 10, 2025

    Wie geht es mit dem EU-Mercosur-Freihandelsabkommen weiter?

    Juni 10, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Was steht im Führungszeugnis – und was nicht?
    Rechtsformen

    Was steht im Führungszeugnis – und was nicht?

    adminBy adminJuni 9, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Ob bei einer Bewerbung für den neuen Job, bei der Ausbildung im sozialen Bereich oder bei der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sportverein – früher oder später verlangen viele Arbeitgeber oder Institutionen ein Führungszeugnis. Doch was steht eigentlich drin? Was wird nicht aufgenommen? Und was ist der Unterschied zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis? Kann eine Eintragung auch vorzeitig aus dem Führungszeugnis ausgeschlossen werden?

    Was ist das Führungszeugnis?

    Das Führungszeugnis (früher: „polizeiliches Führungszeugnis“) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (§ 30 BZRG). Es enthält bestimmte strafrechtliche Verurteilungen einer Person und wird häufig zur Prüfung der sogenannten „Zuverlässigkeit“ verlangt – etwa im Berufsleben, bei behördlichen Genehmigungen oder bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen.

    Kurz gesagt: Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.

    Was beinhaltet das Führungszeugnis?

    Der Inhalt eines Führungszeugnisses richtet sich nach den Vorgaben des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Dabei ist wichtig zu wissen: Nicht jede im Bundeszentralregister vermerkte Verurteilung erscheint automatisch auch im Führungszeugnis. Welche Eintragungen aufgenommen werden und welche nicht, regeln die §§ 32 und 33 BZRG.

    So wird etwa zwischen verschiedenen Arten von Verurteilungen unterschieden: Kleinere Geldstrafen oder kurze Freiheitsstrafen werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht in das Führungszeugnis übernommen. Das bedeutet: Auch wenn im Register eine Eintragung vorhanden ist, kann das Führungszeugnis dennoch „leer“ erscheinen – beispielsweise bei Ersttätern mit geringen Strafen (siehe unten).

    Darüber hinaus sieht das Gesetz sogenannte Tilgungsfristen vor: Nach Ablauf einer bestimmten Zeit werden viele Eintragungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen – unabhängig davon, ob sie noch im Bundeszentralregister gespeichert sind. Die Länge dieser Fristen richtet sich in der Regel nach dem Maß der verhängten Strafe. Geregelt ist dies in den §§ 34 ff. BZRG.

    Wichtig: Für bestimmte schwerwiegende Verurteilungen gelten abweichende Regeln, insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber eine erhöhte Schutzbedürftigkeit der Allgemeinheit annimmt. In solchen Fällen kann eine Eintragung auch dauerhaft im Führungszeugnis erscheinen. Das ergibt sich insbesondere aus § 33 Absatz 2 BZRG.

    Einfaches Führungszeugnis

    Das einfache Führungszeugnis wird z. B. von Arbeitgebern verlangt und enthält nur bestimmte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

    Nicht enthalten sind etwa gem. § 32 Abs. 2 BZRG:

    • Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG)
    • Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, wenn keine weitere Eintragung vorhanden ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 b) BZRG)
    • Verfahren ohne Verurteilung (z. B. Einstellungen oder Freisprüche)

    Beispiel: Wer einmalig zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde, hat kein Eintrag im einfachen Führungszeugnis – es bleibt „blank“.

    Beachte, dass nicht jeder Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht in das (einfache) Führungszeugnis hat. Arbeitgeber dürfen grundsätzlich Informationen zur Zuverlässigkeit und Eignung ihrer Mitarbeitenden einholen, doch muss der Umfang dieser Auskunft in einem angemessenen Verhältnis zur konkreten Tätigkeit stehen. Ob dies der Fall ist, kann eine Anwältin bzw. ein Anwalt prüfen.

    Erweitertes Führungszeugnis

    Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird u. a. bei Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen, Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung benötigt. Ehrenämter und Arbeitgeber dürfen nur dann ein erweitertes Führungszeugnis fordern, wenn die Tätigkeit die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen umfasst. ‍

    Es enthält zum einfachen Führungszeugnis zusätzliche Informationen, insbesondere über:

    • Sexualdelikte (§§ 174–180 StGB)
    • Körperverletzung (§ 223 StGB)
    • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
    • Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung etc., sofern relevant für die Eignungsprüfung

    Das erweiterte Führungszeugnis ist also deutlich aussagekräftiger, gerade wenn es um Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Personen geht. Es wird nur ausgestellt, wenn die Stelle eine solche Einsicht schriftlich begründet.

    Das behördliche Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Absatz 5 BZRG) enthält alle Eintragungen, die für die beurteilende Behörde von Bedeutung sein können – einschließlich solcher Verurteilungen, die im privaten (einfachen) Führungszeugnis nicht auftauchen würden.

    Es wird direkt an die Behörde versandt und darf von der betroffenen Person nur eingesehen werden, wenn diese es zuvor ausdrücklich beantragt (z. B. zur Einsichtnahme beim Amtsgericht).

    Das europäische Führungszeugnis

    Das europäische Führungszeugnis (§ 30b BZRG) wird für Personen ausgestellt, die eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Es enthält zusätzlich zum deutschen Registerauszug Mitteilungen über etwaige Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaates, sofern eine Rückmeldung aus dem jeweiligen EU-Land erfolgt.

    → Beantragt eine Person mit EU-Staatsangehörigkeit ein deutsches Führungszeugnis, wird automatisch das europäische Führungszeugnis erstellt.

    Wann wird eine Eintragung wieder gelöscht?

    Verurteilungen im Bundeszentralregister und damit auch im Führungszeugnis bleiben nicht ewig sichtbar.

    Die Löschfristen sind in § 46 BZRG geregelt:

    • 3 Jahre z. B. bei Geldstrafe oder kurzen Freiheitsstrafen
    • 5 Jahre bei Freiheitsstrafen über 3 Monate
    • 10 Jahre bei bestimmten Sexual- oder Gewaltverbrechen
    • 15 Jahre oder nie, z. B. bei schwersten Straftaten oder bei Wiederholungstätern

    Nach Ablauf der Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht, es sei denn, eine neue Verurteilung unterbricht die Frist.

    Warum ist das Führungszeugnis so wichtig?

    Vor allem im Berufsleben kann ein Eintrag erhebliche Konsequenzen haben. Das gilt insbesondere in sensiblen Bereichen wie:

    • Erziehung & Bildung
    • Pflege & Medizin
    • Bewachung, Sicherheit, Waffenbesitz
    • Beamtenverhältnisse
    • Aufenthaltserlaubnisse & Einbürgerung

    Aber auch Ehrenämter können das Dokument verlangen. Ein Eintrag kann zur Ablehnung einer Bewerbung führen – auch wenn die Tat Jahre zurückliegt.

    Kann eine Eintragung vorzeitig aus dem Führungszeugnis ausgeschlossen werden?

    Ja, in Ausnahmefällen kann beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden, dass eine Verurteilung nicht im Führungszeugnis erscheint, obwohl sie noch im Bundeszentralregister steht. Grundlage dafür ist § 39 BZRG.

    Voraussetzung: Es darf kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufnahme bestehen – etwa zum Schutz potenzieller Arbeitgeber oder Dritter. Der Antrag hat nur bei unbilliger Härte Aussicht auf Erfolg, etwa wenn die Eintragung existenzbedrohende Folgen hätte und die Lebensumstände eine besondere Schutzwürdigkeit erkennen lassen.

    Berufliche Nachteile allein (z. B. schlechtere Jobchancen) reichen nicht aus. Der Antrag muss daher gut begründet und durch aussagekräftige Unterlagen belegt sein – zum Beispiel durch Geburtsurkunden von Kindern, Bescheide über Sozialleistungen, Kündigungsschreiben oder Aufforderungen zur Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Nähere Informationen hierzu finden sich auf: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html#

    Was steht im Bundeszentralregister (BZR), was im Führungszeugnis nicht steht?

    Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein behördliches Register, das alle strafrechtlich relevanten Entscheidungen einer Person in Deutschland (und teils im Ausland) erfasst. Es enthält deutlich mehr Eintragungen als ein Führungszeugnis – insbesondere solche, die nicht nach außen sichtbar sein sollen.

    Im BZR stehen u. a.:

    • Alle strafgerichtlichen Verurteilungen, unabhängig von Strafhöhe oder Tilgungsfrist,
    • Jugendstrafen, auch zur Erziehung verhängte Maßnahmen,
    • Strafbefehl-Verurteilungen, selbst bei geringen Geldstrafen unter 90 Tagessätzen,
    • Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Führungsaufsicht, Entziehung der Fahrerlaubnis),
    • Verwahrungsentscheidungen, Unterbringung in der Psychiatrie o. ä.,
    • Berufsverbote, Tätigkeitsverbote, Waffenschein-Entzüge,
    • Entscheidungen aus bestimmten Auslandsverfahren,
    • Disziplinarurteile gegen Beamte, Berufsverbote bei Kammerberufen (z. B. Ärzte, Anwälte),
    • Tilgungsfristen und Vermerke über „nicht verwertbare“ Eintragungen (§ 51 BZRG).

    → Beispiel:

    Eine Verurteilung zu 40 Tagessätzen wegen Diebstahls steht im BZR, nicht aber im einfachen Führungszeugnis, sofern es die einzige Verurteilung ist und keine weiteren Strafen bestehen (§ 32 Abs. 2 BZRG).

    Warum ist das wichtig?

    Das Führungszeugnis ist eine gefilterte Auskunft aus dem Bundeszentralregister – mit dem Ziel, die betroffene Person im Alltag (z. B. bei Bewerbungen) nicht übermäßig zu belasten. Nur besonders schwerwiegende oder wiederholte Delikte erscheinen dort.

    Das BZR hingegen wird von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Waffenerlaubnisbehörden, Kammern, Beamtenbehörden usw. eingesehen – es ist also nicht öffentlich, aber für staatliche Stellen relevant.

    Fazit

    Das Führungszeugnis gibt Auskunft über bestimmte Vorstrafen – aber nicht über jede Verfehlung. Entscheidend sind die Art der Verurteilung, deren Höhe und das gewählte Format (einfach oder erweitert).

    Wer eine Vorstrafe hat, sollte sich frühzeitig über die Eintragsdauer und die Möglichkeiten zur Rehabilitierung informieren. In vielen Fällen lohnt sich auch eine strafrechtliche Beratung, bevor man Auskünfte gegenüber Behörden oder Arbeitgebern erteilt.

    Du hast eine Vorladung erhalten oder dir wurde eine Straftat vorgeworfen?
     Dann kontaktiere uns gerne für eine erste juristische Einschätzung.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleCheckliste Erbrecht / Was nach einem Todesfall eines Angehörigen erledigt werden sollte.
    Next Article Global Closer Coaching – Erfahrungen & rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Mögliche Vermittlerhaftung bei ProReal Europa 9 und 10

    Juni 10, 2025
    Rechtsformen

    Trustmoore Ltd. – Betrug?

    Juni 10, 2025
    Rechtsformen

    Kreditkartenbetrug bei ADAC und Solaris SE

    Juni 10, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    Robotaxi oder Ruin: Elon Musks letzte große Wette

    adminJuni 10, 2025
    Finanzierung

    Pitchdeck: Warum die zweite Slide alles entscheidet – und wie sie perfekt wird

    adminJuni 9, 2025
    Finanzierung

    So schreibt ihr perfekte KI-Prompts für ChatGPT – fünf Profi-Tipps

    adminJuni 9, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Mögliche Vermittlerhaftung bei ProReal Europa 9 und 10

    Juni 10, 2025

    Wir haben mit drei Leuten und null Euro Startkapital begonnen

    Juni 10, 2025

    Wie geht es mit dem EU-Mercosur-Freihandelsabkommen weiter?

    Juni 10, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.