Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor kurzem öffentlich vor der Website zeglo-finanz.com gewarnt, auf der die sogenannte „Zeglo Finanz AG“ ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet.
Hintergrund ist § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes: Jeder, der in Deutschland Fest- oder Tagesgeld vermittelt oder mit Wertpapieren handelt, benötigt eine Lizenz der BaFin. Fehlt diese, ist das Angebot nicht nur illegal, sondern auch hochgradig betrugsverdächtig.
Inhalt
- Hintergrund der BaFin-Warnmeldung vor der Zeglo Finanz AG
- Festgeldbetrug am Fall Zeglo Finanz erklärt
- Was Betroffene Zeglo-Anleger jetzt tun sollten
- Warum ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht jetzt wichtig ist
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Hintergrund der BaFin-Warnmeldung vor der Zeglo Finanz AG
Die Zeglo Finanz AG tritt angeblich in Hamburg, München und Wettingen (Schweiz) auf und vermittelt Fest- und Tagesgeld sowie Aktien- und Fondsgeschäfte. Weil sie dafür keine BaFin-Erlaubnis besitzt, verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz.
Festgeldbetrug am Fall Zeglo Finanz erklärt
Festgeldbetrug zielt darauf ab, Anleger mit unrealistischen Renditeversprechen zu ködern und ohne Einlagensicherung Geld einzusammeln. Typische Merkmale sind
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Überhöhte Zinsversprechen, die marktwirtschaftlich nicht realisierbar sind,
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keine Einlagensicherung durch einen Einlagensicherungsfonds,
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Verweis auf Partnerbanken, die ebenfalls nicht lizenziert sind.
Angebote der Zeglo Finanz AG weisen derartige Symptome auf.
Eine oft benutzte Masche hierfür ist der IBAN-Betrug. Ihnen wird zur Überweisung, z.B. einer Festgeldanlage, nur eine IBAN genannt, die allein keine Auskunft über den wahren Kontoinhaber gibt. Ihre Einlage wird abgeführt, über mehrere Konten weitergeleitet und letztendlich verschleiert.
Was Betroffene Zeglo-Anleger jetzt tun sollten
Ich empfehle Ihnen, umgehend folgende Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten:
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Vertragsunterlagen sichten
Prüfen Sie Zinssätze, Laufzeiten und Zahlungswege. Unstimmigkeiten sind Beweis für unzulässige Geschäfte. -
Anzeige erstatten
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Dies bringt Ihnen zwar keine Rückerstattung, aber dennoch sind Polizei und Staatsanwaltschaft starke Verbündete in der Aufdeckung des Falls. -
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Ich prüfe Ihre Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche und begleitet Sie in allen Schritten des Verfahrens. Machen Sie gerne Gebrauch von meinem Angebot einer kostenfreien Erstberatung!
Warum ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht jetzt wichtig ist
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Rechtssichere Prüfung
Ich prüfe, ob eine BaFin-Lizenz vorliegt oder nur vorgetäuscht wird und identifiziere Ihre zivilrechtlichen Ansprüche. -
Schadensbegrenzung
Ich helfe, verlorene Beträge zurückzufordern und unberechtigte Mahn- oder Inkassoforderungen abzuwehren. -
Zukunftsschutz
Mit präventiven Maßnahmen, z. B. Überprüfung neuer Anlageangebote, minimiere ich Ihr Risiko künftiger Betrugsversuche.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.