Die Messstelle auf der Bundesautobahn 24, aus Fahrtrichtung Berlin kommend in Höhe des schadhaften Brückenbauwerks bei Kilometer 95,7, gehört zu den besonders kritischen Punkten der Verkehrsüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim. An dieser Stelle wird durch die zuständige Bußgeldstelle die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h kontrolliert – außerhalb geschlossener Ortschaften ein vergleichsweise niedriger Wert, der viele Autofahrer überrascht. Eingesetzt wird hierbei das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, ein Gerät, das regelmäßig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ist.
So funktioniert das Lasermessgerät PoliScan Speed
Das Gerät basiert auf der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) und arbeitet mit unsichtbaren Laserimpulsen. Diese Impulse werden über einen bestimmten Messbereich hinweg – hier etwa 75 Meter lang – ausgesendet. Treffen die Lichtsignale auf ein Fahrzeug, werden sie reflektiert und zum Sensor des Geräts zurückgeleitet. Anhand der Zeit, die zwischen Aussendung und Rückkehr vergeht, wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs mit einer Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
Doch gerade in der praktischen Anwendung zeigt sich, dass dieses System empfindlich auf Störungen reagiert. Die Länge des Messbereichs führt regelmäßig zu einer ungewollten Auffächerung der ausgesandten Laserstrahlen. Das bedeutet: Die Lichtimpulse weiten sich aus, treffen auf unterschiedliche Objekte und liefern dadurch verfälschte Rückstrahlsignale. Diese Verzerrung der Messdaten hat gravierende Folgen. Studien und technische Gutachten belegen, dass rund die Hälfte aller Messungen durch solche Effekte fehlerhaft ist.
Typische Fehlerquellen – und warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Ein zentrales Problem dieser Messstelle liegt in der gleichzeitigen Erfassung mehrerer Fahrzeuge. Kommt es zur Überschneidung im Messfeld, kann nicht mehr sicher festgestellt werden, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Messsoftware kann in solchen Fällen keine exakte Zuordnung treffen – das betrifft sowohl die gemessene Geschwindigkeit als auch das auf dem Beweisfoto abgebildete Fahrzeug. Auch aus diesem Grund ist die Beweiskraft der Messung oft nicht gegeben.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Ausrichtung des Messsensors. Für eine korrekte Geschwindigkeitsmessung muss das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleinste Abweichungen vom Idealwinkel führen zu zu hohen Messergebnissen – zulasten des Fahrers. Wird beim Aufbau nicht sorgfältig gearbeitet, kann dies die gesamte Messreihe infrage stellen.
Zusätzlich prüfen Fachanwälte regelmäßig die sogenannten formellen Voraussetzungen der Messung: Liegt der Schulungsnachweis der verantwortlichen Messbeamten nicht vor, ist die Verwertung der Messergebnisse unzulässig. Ist das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht oder ist die Eichung abgelaufen, muss sogar die komplette Messreihe annulliert werden. Ein qualifiziertes, TÜV-zertifiziertes Gutachten kann diese Fehler gerichtsfest belegen und bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch.
Erfolg mit Spezialist: Rechtsanwalt Andreas Junge
Gerade bei dieser Messstelle auf der BAB 24 sind die Chancen eines Einspruchs außerordentlich gut. Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit anerkannter Experte im Verkehrsrecht, hat in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen bereits durchschlagende Erfolge erzielt. Seine Kanzlei ist auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen spezialisiert und verteidigt Mandanten deutschlandweit mit Nachdruck und juristischem Sachverstand.
Herr Rechtsanwalt Junge zeichnet sich durch seine langjährige Erfahrung, tiefgehende technische Kenntnis und seine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote aus. Viele Verfahren, die von ihm betreut werden, enden mit einer Einstellung – oft noch vor einer Gerichtsverhandlung.
Vorteile für Sie – keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, entstehen für Sie keinerlei Kosten. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht – ein besonderer Service von Rechtsanwalt Junge, den viele Mandanten sehr schätzen. Der gesamte Ablauf – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Einholung eines unabhängigen Gutachtens – erfolgt ohne finanzielles Risiko für Sie.
Kontaktaufnahme – schnell, direkt und unkompliziert
Für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung:
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anwalt.de-Kontaktformular: Besonders komfortabel ist die Kontaktaufnahme über das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf anwalt.de. Dort können Sie Ihr Anliegen direkt schildern und relevante Dokumente hochladen. Die Kommunikation ist sicher und datenschutzkonform.
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E-Mail: Sie können Herrn Rechtsanwalt Junge direkt unter junge@jhb.legal erreichen. Bitte fügen Sie – wenn möglich – das Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid direkt als Anhang bei.
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Telefonisch: Unter der Kanzleinummer 030 39839032 erreichen Sie das Team während der regulären Bürozeiten. In besonders dringenden Fällen ist Herr Junge auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 2346907 persönlich erreichbar.
Die Messstelle auf der BAB 24 ist mit einem besonders fehleranfälligen Messgerät ausgestattet, dessen Messwertqualität vielfach angezweifelt wird. Gerade wenn man weiß, worauf es rechtlich und technisch ankommt, bestehen hervorragende Chancen, sich erfolgreich gegen ein drohendes Bußgeld oder Fahrverbot zu wehren. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Verteidiger an Ihrer Seite. Nutzen Sie diese Chance – und wehren Sie sich mit Aussicht auf Erfolg.