Viele junge Menschen träumen von einem Medizinstudium – doch in Deutschland scheitert es oft am NC. Wer deshalb auf ein Studium im Ausland setzt, wird oft von Vermittlungsagenturen wie StudiMed unterstützt. Diese übernehmen Bewerbung, Organisation und helfen bei der Platzsuche – verlangen dafür aber teils saftige Honorare.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.06.2025 (Az. I ZR 160/24) gegen StudiMed entschieden:
- Kein Erfolgshonorar ohne abgeschlossenen Studienvertrag!
- Eine Vermittlungsagentur kann kein Geld verlangen, wenn der Bewerber den angebotenen Studienplatz nicht annimmt.
Was bedeutet das konkret für euch?
- Vermittlungsverträge über Studienplätze sind Maklerverträge (§§ 652 ff. BGB).
- Honorar wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Vertrag mit der Uni zustande kommt.
- AGB-Klauseln, die Zahlungen schon bei Zusage eines Platzes vorsehen, sind intransparent und benachteiligen euch – sie sind unwirksam!
Fazit:
Habt ihr ein Honorar gezahlt oder wurdet von einer Agentur zur Zahlung aufgefordert, obwohl ihr nie einen Studienvertrag unterzeichnet habt? Dann könnt ihr euch wehren!
Prüft eure Vertragsunterlagen genau! Viele Vermittlungsfirmen fordern Zahlungen zu Unrecht. Dieses neue BGH-Urteil stärkt eure Rechte.
Jetzt handeln: Schützt euch vor unberechtigten Forderungen!Vereinbart noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung mit uns!
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Rechtsanwalt Johannes Goetz, Partner bei Klamert & Partner PartGmbB, München, hat seit 2012 umfangreiche Prozesserfahrung gesammelt und konnte in vielen Fällen unberechtigte Forderungen abwehren und Ansprüche auf Rückzahlung durchsetzen. Er steht jetzt für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.