Vorladung oder Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB – was Sie jetzt tun sollten
Immer mehr Menschen erhalten derzeit Post von der Polizei, weil sie online gespielt haben – etwa bei Anbietern wie Lottoland, Betworld oder Lottohelden. Was viele nicht wissen: Wer an einem illegalen Glücksspiel teilnimmt, macht sich in Deutschland strafbar – und zwar schon als Spieler. Doch wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung? Was droht konkret? Und wie kann ein Anwalt helfen?
Was gilt als illegales Glücksspiel?
Illegales Glücksspiel liegt vor, wenn ein Anbieter in Deutschland keine gültige Lizenz hat. Entscheidend ist die Whitelist der Glücksspielbehörde der Länder. Nur Anbieter, die dort aufgeführt sind – inklusive ihrer konkreten Domains –, dürfen Glücksspiel legal anbieten.
Spielen Sie z. B. bei „lottohelden.de“, obwohl nur „lottohelden-Deutschland.de“ auf der Whitelist steht, kann das bereits strafbar sein.
Welche Strafe droht bei illegalem Glücksspiel?
Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar.
Konkret bedeutet das:
-
Geldstrafe: In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt – oft zwischen 30 und 90 Tagessätzen.
-
Eintragung ins Führungszeugnis: Ab 91 Tagessätzen oder bei einer Freiheitsstrafe droht ein Eintrag.
-
Freiheitsstrafe: Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei mehrfacher Teilnahme oder zusätzlichem Betrug.
-
Vermögensabschöpfung (Einziehung): Gewinnen Sie beim illegalen Glücksspiel, kann das Geld eingezogen werden – selbst rückwirkend.
Wie erfährt die Polizei davon?
Viele Ermittlungen beginnen mit Meldungen von Banken oder Zahlungsdienstleistern, die verdächtige Transaktionen auffallen. Auch Hausdurchsuchungen bei illegalen Plattformen oder Ermittlungen gegen Betreiber führen oft zu Teilnehmerlisten, auf denen auch Sie stehen könnten.
Muss ich einer Vorladung zur Polizei folgen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Im Gegenteil: Wer ohne anwaltlichen Rat zur Polizei geht, bringt sich unnötig in Gefahr. Selbst scheinbar harmlose Aussagen („Ich wusste nicht, dass das illegal ist“) können gegen Sie verwendet werden.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft:
-
ob der Anbieter tatsächlich illegal war
-
ob ein vorsätzliches Handeln überhaupt nachweisbar ist
-
ob das Verfahren eingestellt werden kann (§ 170 Abs. 2 StPO)
-
wie sich eine Geldstrafe oder Einziehung abwenden lässt
In vielen Fällen lassen sich Verfahren ohne Gerichtsverhandlung beenden, etwa durch Einstellung gegen Geldauflage oder mangels Tatnachweis.
Typische Fehler vermeiden
Viele Beschuldigte:
-
reagieren gar nicht – und erhalten später einen Strafbefehl
-
reden sich um Kopf und Kragen bei der Polizei
-
geben Kontoauszüge oder Login-Daten freiwillig heraus
Tipp: Nehmen Sie keine Kontaktaufnahme mit der Polizei ohne anwaltlichen Rat vor.
Fazit: Anwaltliche Verteidigung kann Strafe verhindern
Wenn Sie eine Vorladung, ein Schreiben der Polizei oder eine Anklage wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel erhalten haben, ist schnelles und kluges Handeln gefragt. Die gute Nachricht: Nicht jeder Spieler wird verurteilt. Häufig lassen sich Verfahren diskret und ohne öffentliche Folgen beenden.
👉 Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Sie haben Post von der Polizei erhalten oder sind unsicher, ob Sie betroffen sind? Unsere Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB ist auf Verfahren wegen § 285 StGB (illegales Glücksspiel) spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung – bundesweit.
📧 Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an. Wir helfen schnell und ohne Bürokratie.