Obwohl es aufgrund international agierender Täter und deren schnelle Domainwechsel oft schwierig ist, die Urheber von Smishing-Angriffen zu belangen, gibt es dennoch rechtliche Schritte, die Sie einleiten können:
1. Anzeige bei der Polizei / Strafanzeige
– Phishing und Smishing sind nach deutschem Recht Straftaten. Insbesondere kommen folgende Tatbestände infrage:
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Computerbetrug (§ 263a StGB): Das unerlaubte Erlangen von Daten mit dem Ziel, einen Vermögensvorteil für den Täter zu erzielen, gilt als Computerbetrug.
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Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Schon das unbefugte Erlangen oder Abfangen von persönlichen Daten fällt unter diesen Straftatbestand.
– Informieren Sie unmittelbar nach Festellung eines Schadenfalls die Polizei; je mehr Informationen (z. B. die betrügerische Absendernummer, Screenshots des SMS-Inhalts, die angeklickten URLs) Sie zur Verfügung stellen, desto höher sind die Chancen, dass die Ermittlungen erfolgreich verlaufen. (abgerufen am 06.06.2025).
2.Haftung der Bank abklären
– Sollten durch die Smishing-Attacke finanzielle Schäden entstanden sein (z. B. unautorisierte Abbuchungen), prüfen Sie, ob Ihre Bank für mangelhafte Sicherheitsmechanismen haftet. Unter Umständen kann ein finanzieller Ausgleich erfolgen, wenn die Bank nicht alle zumutbaren Schutzmaßnahmen bereitgestellt hat. (abgerufen am 06.06.2025).
3. Meldung bei der Bundesnetzagentur
– Die Bundesnetzagentur kann Mobilfunknummern, die für Smishing missbraucht werden, sperren lassen. Leiten Sie auch entsprechende Anzeigen an die Netzagentur weiter, um die laufenden Missbrauchsaktivitäten zu stoppen.
4. Unternehmensmaßnahmen und Schadensbegrenzung
– DHL und andere Paketdienste arbeiten fortlaufend mit Ermittlungsbehörden zusammen, um betrügerische Domains und URLs sperren zu lassen. Indem Sie Ihren Fall anonymisiert an DHL weiterleiten (z. B. phishing-dpdhl@deutschepost.de), unterstützen Sie diese Arbeit.
5. EU-Rechtsrahmen und künftige Entwicklungen
– Die EU verschärft seit 2024 kontinuierlich ihre Richtlinien gegen Cyberkriminalität (z. B. durch die eIDAS-Verordnung in der aktuellen Fassung). Dadurch sollen internationale Täter schneller geortet und strafrechtlich verfolgt werden können. Verfolgen Sie daher regelmäßig die Veröffentlichungen zu neuen Gesetzen, da sich die Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung laufend verbessern. (abgerufen am 06.06.2025).
Im Idealfall schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen (z. B. in Online-Foren oder Verbraucherzentrale-Gruppen), um gemeinsam Druck auf die betreffenden Institutionen auszuüben und Austausch über bestmögliche Vorgehensweisen zu betreiben. Eine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kann darüber hinaus helfen, den konkreten Schaden zu quantifizieren und gezielte rechtliche Schritte einzuleiten.