Gericht stärkt Studierende: Vermittlungsgebühren nur bei Vertragsabschluss zulässig
Viele Studieninteressierte, die in Deutschland keinen Medizinstudienplatz erhalten, wenden sich an private Agenturen, um einen Platz im Ausland zu finden. Solche Dienstleister bieten umfangreiche Unterstützung – doch oft zu hohen Preisen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt nun klar: Eine Vergütung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein verbindlicher Vertrag mit einer Hochschule zustande kommt.
In dem Verfahren gegen einen bekannten Studienvermittler entschied der BGH am 5. Juni 2025 (Az. I ZR 160/24), dass reine Vermittlungsversprechen oder Platzangebote keine Zahlungsverpflichtung begründen, wenn der Bewerber keinen Vertrag mit der ausländischen Universität unterschreibt.
Wichtig für alle Betroffenen:
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Agenturen, die Studienplätze im Ausland vermitteln, handeln rechtlich wie Makler.
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Ohne tatsächlichen Vertragsabschluss mit der Universität besteht kein Anspruch auf ein Erfolgshonorar.
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Vertragsklauseln, die schon bei einem Platzangebot zur Zahlung verpflichten, sind nach Auffassung des BGH weder klar formuliert noch rechtlich wirksam.
Was können Sie tun?
Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben oder bereits gezahlt haben, obwohl kein Studienvertrag abgeschlossen wurde, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen. Unzulässige Zahlungen können zurückgefordert werden.
Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit und schützt künftige Studierende vor überzogenen Forderungen. Wer betroffen ist, sollte seine Vertragsunterlagen genau analysieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
Nutzen Sie Ihre Rechte – eine kostenfreie Ersteinschätzung kann klären, ob eine Rückforderung möglich ist.
Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.
Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag Vertragsabschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Vermittler vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland in Verbraucherthemen.
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