Die Nachricht trifft oft völlig unerwartet – und tief ins Herz: Sie erfahren, dass Sie im Testament eines nahen Angehörigen übergangen wurden. Kein Erbe, keine Absicherung, keine Anerkennung – obwohl Sie fest damit gerechnet haben. Viele fühlen sich in diesem Moment ohnmächtig, verletzt, machtlos. Doch: Auch wenn Sie enterbt wurden, heißt das nicht automatisch, dass Sie leer ausgehen. Das deutsche Pflichtteilsrecht schützt Sie.
Enterbt – und jetzt? Warum Sie trotzdem Anspruch auf einen Teil des Erbes haben können
Wenn Sie in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich nicht berücksichtigt wurden, liegt eine Enterbung vor. Aber: Wer zur sogenannten pflichtteilsberechtigten Gruppe gehört – etwa als Kind, Ehepartner oder Elternteil –, hat trotz Enterbung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Dieser Pflichtteil ist gesetzlich garantiert und kann eingefordert werden – notfalls auch gegen den Willen der Erben.
Der Pflichtteil – Ihr gesetzlicher Mindestanspruch auf das Erbe
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte dessen, was Sie ohne Testament – also nach der gesetzlichen Erbfolge – geerbt hätten. Wenn Sie beispielsweise als Kind normalerweise 50 % des Nachlasses bekommen hätten, stehen Ihnen jetzt 25 % in bar zu. Wichtig: Dafür muss zunächst geklärt werden, wie hoch der Nachlass tatsächlich ist – und was eventuell noch dazugehört.
Schnell reagieren: Diese Schritte sollten Sie jetzt sofort einleiten
Frist im Blick behalten – nicht zu lange warten!
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren – und zwar ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod und Ihrer Enterbung erfahren haben. Warten Sie also nicht ab, sondern handeln Sie frühzeitig.
Nachlassverzeichnis anfordern – Sie haben ein Recht darauf
Um Ihren Anspruch berechnen zu können, müssen Sie wissen, was zur Erbmasse gehört. Sie können vom Erben ein detailliertes und notariell erstelltes Nachlassverzeichnis verlangen – das ist Ihr gutes Recht.
Den Nachlasswert realistisch prüfen – auch Schenkungen zählen
Häufig wurden zu Lebzeiten Immobilien, Geld oder andere Vermögenswerte verschenkt – vielleicht sogar gezielt, um den Pflichtteil zu minimieren. Doch genau das kann zu einem zusätzlichen Anspruch führen: dem sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Pflichtteil konkret berechnen und schriftlich geltend machen
Mit den Zahlen aus dem Nachlassverzeichnis lässt sich Ihr Pflichtteilsanspruch exakt ermitteln. Dieser muss anschließend schriftlich eingefordert werden. Bleibt eine Reaktion aus, ist anwaltliche Unterstützung oft unvermeidlich.
Pflichtteilsergänzung prüfen – wenn Schenkungen Ihren Anteil schmälern
Wurden innerhalb der letzten zehn Jahre größere Vermögenswerte verschenkt, kann das Ihren Anspruch erhöhen. Auch hier gilt: Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich diese Positionen sichern.
Warum Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht auf der sicheren Seite sind
Die Schritte in diesem Leitfaden zeigen, wie Sie sich nach einer Enterbung rechtlich orientieren können – doch die Realität ist oft noch komplexer: versteckte Vermögenswerte, unklare Schenkungen, widersprüchliche Testamente oder Erben, die mauern und verzögern. Genau hier macht der Unterschied den Unterschied: Ein Fachanwalt für Erbrechtkennt nicht nur alle hier beschriebenen Möglichkeiten – er weiß auch, wie man sie konkret und erfolgreich durchsetzt.
Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, verfügt über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen – auch in schwierigen familiären Konstellationen. Er erkennt Spielräume, wo andere aufgeben würden, und sorgt mit der nötigen rechtlichen Klarheit, strategischem Geschick und dem richtigen Maß an Fingerspitzengefühl dafür, dass Ihre Ansprüche ernst genommen werden.
Ihr Vorteil:
Was für Laien schwer zu durchblicken ist, ist für einen erfahrenen Fachanwalt Alltag. Er übernimmt die Kommunikation mit den Erben, sorgt für rechtssichere Fristenwahrung und setzt Ihre Forderungen zielgerichtet durch – notfalls auch vor Gericht.
Je früher, desto besser – warum schnelles Handeln entscheidend ist
Nach einer Enterbung zählt nicht nur, was Sie tun, sondern vor allem wann Sie es tun. Viele Betroffene zögern – aus Schock, Unsicherheit oder in der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung. Doch gerade in dieser Phase kann wertvolle Zeit verloren gehen. Fristen verstreichen, Beweise verschwinden, Vermögenswerte werden verschoben. Wer frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschaltet, sichert nicht nur seine Rechte, sondern verschafft sich einen klaren strategischen Vorteil. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht wie Burkhardt Jordan weiß, welche Schritte sofort notwendig sind, welche Unterlagen gesichert werden müssen – und wie man Druck aus einer emotional belasteten Situation nimmt. Warten Sie also nicht, bis die Gegenseite Fakten schafft – nehmen Sie jetzt das Heft in die Hand.
Sicherheit ohne Risiko – kostenlose Ersteinschätzung möglich
Sie müssen nicht gleich ein Mandat erteilen oder Kosten befürchten: Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an – diskret, verständlich und auf Augenhöhe. So gewinnen Sie Klarheit über Ihre Möglichkeiten und können fundiert entscheiden, wie es weitergeht.
Warten Sie nicht – Ihr Pflichtteil verjährt!
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Er prüft Ihre Ansprüche, klärt Sie transparent über Chancen und Risiken auf und begleitet Sie bei der konsequenten Durchsetzung – notfalls auch mit gerichtlicher Unterstützung.