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Stuttgart, den 06.06.2025
Derzeit mehren sich Hinweise auf eine neue Welle von Betrugsfällen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Investment-App mit dem Namen „SHB“. Die App, die in früheren Versionen unter Bezeichnungen wie „Swede Max“ oder „Schwede Max“ verbreitet wurde, tritt nun mit einem blau-weißen Logo auf und vermittelt den Eindruck einer seriösen Handelsplattform.
Die Rekrutierung potenzieller Anleger erfolgt regelmäßig über WhatsApp-Gruppen mit professionell klingenden Namen, etwa „Frankfurt Wealth Alliance-514“ oder „Einblicke in den deutschen Markt“. In diesen Gruppen werben angebliche Finanzexperten mit exklusiven Handelsstrategien, etwa im Bereich Blockhandel oder IPOs, und versprechen hohe tägliche Renditen. Die Einstiegshürden sind niedrig – häufig wird ein sogenannter Testzeitraum mit einem Betrag von 100 EUR angeboten, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. Danach folgt schrittweise die Aufforderung zu höheren Einzahlungen, teilweise in mehreren Raten.
Nach geleisteten Zahlungen berichten Betroffene regelmäßig, dass eine Auszahlung verweigert oder von der Zahlung zusätzlicher „Gebühren“ abhängig gemacht wird. Eine Kontaktaufnahme mit den angeblichen Plattformbetreibern ist entweder gar nicht möglich oder endet in standardisierten Ausweichreaktionen. Die Apps selbst sind nicht über offizielle App-Stores verfügbar, sondern werden über direkte Links oder QR-Codes installiert.
Nach Einschätzung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser handelt es sich bei dieser Struktur um eine organisierte Betrugsmasche unter Ausnutzung digitaler Kommunikationsmittel und gefälschter Apps. Typisch seien täuschend echt gestaltete Benutzeroberflächen, angebliche Kontostände mit simulierten Gewinnen und psychologisch geschickte Kommunikation in Echtzeit. Besonders kritisch sei der Identitätsbezug zu bekannten Finanzdienstleistern, etwa durch App-Namen wie „SHB“, die an reale Banken erinnern sollen.
Anlegern wird dringend geraten, keine weiteren Zahlungen zu leisten, keine persönlichen Daten preiszugeben und keine externen Apps außerhalb offizieller App-Stores zu installieren. Verdachtsfälle sollten umgehend bei der örtlich zuständigen Polizei zur Anzeige gebracht und rechtlich geprüft werden.
Die Kanzlei Eser betreut bundesweit eine Vielzahl von Mandanten, die auf vergleichbare Weise geschädigt wurden. In Einzelfällen konnten Zahlungen noch rechtzeitig rückgerufen oder Rückbuchungen veranlasst werden.
Die Kanzlei ESER LAW vertritt bundesweit eine Vielzahl geschädigter Anleger in ähnlichen Fällen, auch aus anderen WhatsApp-Gruppen. In einem Einzelfall gelang es aufgrund besonders schnellen Einschreitens sogar kürzlich, eine Überweisung in Höhe von 35.000 EUR noch rechtzeitig rückgängig zu machen.
Rechtsanwalt Eser weist darauf hin, dass nicht nur zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen die Täter bestehen, sondern auch Banken, die trotz erkennbarer Warnsignale Zahlungen durchgeführt haben, in die Haftung genommen werden können – insbesondere, wenn sie keine ausreichenden Prüf- oder Warnpflichten beachtet haben.
Typisches Tätervorgehen:
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Werbung über gefälschte Presseartikel mit Prominenten
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Kontaktaufnahme durch angebliche Finanzberater über WhatsApp
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Aufforderung zu Auslandsüberweisungen – insbesondere zu EasyPayment in Spanien
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Vortäuschung von Gewinnen in Fake-Apps, reale Auszahlung bleibt aus
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Auszahlungsverweigerung unter dem Vorwand angeblicher Gebühren
Was können Betroffene tun?
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Zahlungen sofort stoppen – keine weiteren Überweisungen leisten
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Beweise sichern – Screenshots, Kontoauszüge, Chatverläufe
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Fachanwalt für Bankrecht – wie Herrn Eser – beauftragen – frühzeitige juristische Maßnahmen sichern Rückforderungsansprüche – Anwalt in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen) beauftragen!
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Strafanzeige stellen – wir unterstützen Sie hierbei
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Deckungsschutz prüfen
Kanzlei ESER LAW unterstützt Geschädigte:
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung, rät zu schnellem Handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Aussicht auf Schadensbegrenzung. Die Kanzlei ESER LAW unterstützt mit folgenden Leistungen:
- Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
- Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
- Strafrechtliche Einordnung und Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
- Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und ausländischen Aufsichtsstellen
- Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen)
Kontakt hier:
ESER LAW
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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