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    Home » Neue WhatsApp-Betrugsgruppen im Visier – Warnung vor „Vermögensstrategie Akademie70“ und „Value Investorclub K1“
    Rechtsformen

    Neue WhatsApp-Betrugsgruppen im Visier – Warnung vor „Vermögensstrategie Akademie70“ und „Value Investorclub K1“

    adminBy adminJuni 5, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    kostenfreie Erstberatung hier!

    Stuttgart, 04.06.2025 

    Die bundesweit tätige Kanzlei ESER LAW warnt vor zwei neu aufgetretenen WhatsApp-Gruppen, die unter den Namen „Vermögensstrategie Akademie70“ und „Value Investorclub K1“ firmieren. In beiden Fällen geben sich die Betreiber als exklusive Anlegergemeinschaften aus und werben gezielt mit Begriffen wie „Value Investing“, „Warren-Buffett-Strategien“ oder „Zugang zu institutionellen Handelsplattformen“.

    Hinter diesen Gruppen steckt jedoch nach bisherigen Erkenntnissen ein professionell organisierter Anlagebetrug. Betroffene berichten übereinstimmend, dass ihnen nach kurzer Chat-Aktivität ein angeblich exklusiver Zugang zu einer App oder Plattform angeboten wurde – verbunden mit Einzahlungen auf ausländische Konten, häufig in Spanien oder Litauen. Auch in diesen Fällen fällt wiederholt auf, dass Zahlungen über Online-Broker wie Trade Republic oder über Direktbanken abgewickelt wurden, ohne dass Warnmeldungen oder Rückfragen erfolgten.

    Zudem wird mit angeblichen Zertifikaten, Referenzen und Fotos von „Seminaren“ oder prominenten Investoren geworben. Tatsächlich sind diese Inhalte offenbar gefälscht oder irreführend. Es handelt sich in der Regel um Fakes mit täuschender Professionalität, die Anleger in falscher Sicherheit wiegen sollen.

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Mandanten in vergleichbaren WhatsApp-Gruppen-Betrugsfällen. Er prüft neben strafrechtlichen Schritten gegen die Täter auch zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen mitwirkende Zahlungsdienstleister, insbesondere bei unterbliebener Betrugsprävention.

    Trade Republic erneut im Fokus – Zahlreiche Fälle ohne Warnsysteme oder Transaktionssperren

    Zahlreiche Betroffene berichten insoweit übereinstimmend, dass ihre Hausbank Trade Republic war – ohne dass es Warnungen oder Zahlungssperren gab. Diese Schilderungen decken sich mit den Erfahrungen von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits in einer Vielzahl ähnlich gelagerter WhatsApp-Gruppen-Betrugsfälle Mandanten vertritt.

    Die Direktbank Trade Republic ist der Kanzlei ESER LAW in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Betrugsfälle bereits aufgefallen. Immer wieder berichten geschädigte Mandanten, wie auch in diesem Fall,  dass sie über gefälschte Apps und betrügerische WhatsApp-Gruppen zu vermeintlichen Investitionen verleitet wurden – häufig mit Zahlungsabwicklung über ihr Trade-Republic-Konto. 

    Trotz erkennbarer Warnsignale, wiederkehrender Empfänger-IBANs im Ausland (u. a. EasyPayment Spanien) und thematisch gleichgelagerter Transaktionen unterblieben sowohl Sperrungen als auch Warnhinweise seitens des Instituts.

    In einzelnen Fällen wurde Trade Republic sogar mehrfach innerhalb kurzer Zeit mit auffällig hohen Transaktionen an dieselbe Ziel-IBAN konfrontiert – ohne dass die Kunden über mögliche Risiken informiert oder Transaktionen vorübergehend ausgesetzt wurden. 

    Diese systemische Untätigkeit könnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Lichte der Rechtsprechung und der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen eine Mitverantwortung der Bank begründen.

    Vor diesem Hintergrund prüft Rechtsanwalt Eser, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche gegen Trade Republic wegen der Verletzung von Prüf-, Warn- und Sperrpflichten in Betracht kommen. Betroffenen wird geraten, nicht nur die Täter, sondern auch die mitwirkenden Zahlungsdienstleister in den Blick zu nehmen.

    Die Kanzlei ESER LAW vertritt bundesweit eine Vielzahl geschädigter Anleger in ähnlichen Fällen, auch aus anderen WhatsApp-Gruppen. In einem Einzelfall gelang es erst kürzlich aufgrund besonders schnellen Einschreitens sogar, eine Überweisung in Höhe von 35.000 EUR noch rechtzeitig rückgängig zu machen.

    Rechtsanwalt Eser weist darauf hin, dass nicht nur zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen die Täter bestehen, sondern auch Banken, die trotz erkennbarer Warnsignale Zahlungen durchgeführt haben, in die Haftung genommen werden können – insbesondere, wenn sie keine ausreichenden Prüf- oder Warnpflichten beachtet haben.

    Typisches Tätervorgehen:

    • Werbung über gefälschte Presseartikel mit Prominenten

    • Kontaktaufnahme durch angebliche Finanzberater über WhatsApp

    • Aufforderung zu Auslandsüberweisungen – insbesondere zu EasyPayment in Spanien

    • Vortäuschung von Gewinnen in Fake-Apps, reale Auszahlung bleibt aus

    • Auszahlungsverweigerung unter dem Vorwand angeblicher Gebühren

    Was können Betroffene tun?

    • Zahlungen sofort stoppen – keine weiteren Überweisungen leisten

    • Beweise sichern – Screenshots, Kontoauszüge, Chatverläufe

    • Fachanwalt für Bankrecht – wie Herrn Eser – beauftragen – frühzeitige juristische Maßnahmen sichern Rückforderungsansprüche –  Anwalt in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen) beauftragen!

    • Strafanzeige stellen – wir unterstützen Sie hierbei

    • Deckungsschutz prüfen

    Kanzlei ESER LAW unterstützt Geschädigte:

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung, rät zu schnellem Handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Aussicht auf Schadensbegrenzung. Die Kanzlei ESER LAW unterstützt mit folgenden Leistungen:

    • Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
    • Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
    • Strafrechtliche Einordnung und Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
    • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und ausländischen Aufsichtsstellen
    • Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen)

    Kontakt hier:
     ESER LAW
     Rechtsanwalt Eser
     Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
     Lange Straße 51
     70174 Stuttgart
     Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
     E-Mail: info@eser-law.de
    Web: www.eser-law.de



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