Täglich erhalten Influencer und Content Creator auf TikTok gerade Abmahnungen wegen der angeblich unautorisierten Nutzung geschützter Musik. In einem aktuellen Fall geht es um die Tonaufnahme „The Magic Key“ der InterpretenTrinix & One-T. Verfasser des Schreibens: eine altbekannte Kanzlei, die bereits in den Zeiten der Filesharing-Massenabmahnungen deutschlandweit für Furore sorgte. Fachanwalt für Urheberrecht Dr. Lars Rieck ordnet die Vorwürfe ein und gibt eine rechtliche Einschätzung.
Worum geht es in der Abmahnung konkret?
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Rechteinhaberin PEOPLE WANT TO DANCE UG geltend, dass ein TikTok-Nutzer das Lied „The Magic Key“ von Trinix & One-T in einem Kurzvideo verwendet habe – ohne Lizenz. Laut dem Schreiben bestehe eine gerichtsfest dokumentierte Nutzung dieser Tonaufnahme, die sowohl das Vervielfältigungsrecht, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung als auch das sogenannte Synchronisationsrecht verletze.
Abmahnung von alten Bekannten: Wer steckt dahinter?
Bei der abmahnenden Kanzlei Rasch Rechtsanwälte handelt es sich um bekannte Akteure aus der Zeit der massenhaften Filesharing-Abmahnungen, die vor über einem Jahrzehnt unzählige Haushalte mit Zahlungsaufforderungen konfrontierten. Die Argumentationsmuster ähneln sich: angeblich exklusive Rechteinhaberschaft, pauschale Forderung von Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten – dieses Mal angepasst auf die Welt der sozialen Medien.
Besonders im Fokus steht die kommerzielle Nutzung des Musikstücks „The Magic Key“ durch Einbindung in ein angeblich werblich verwendetes TikTok-Video. Auch hier wird – wie früher – mit Nachdruck auf die Pflicht zur Lizenzierung und die Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr verwiesen.
Welche Forderungen werden erhoben?
Die Abmahnung verlangt im Einzelnen:
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Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
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Zahlung von 3.000 € Schadensersatz
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Erstattung von 1.134,55 € Anwaltskosten
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Auskunft über weitere Nutzungen der Tonaufnahme „The Magic Key“
In Summe wird eine Zahlung von 4.134,55 € bis zum 10. Juni 2025 gefordert. Zusätzlich wird auf die Möglichkeit verwiesen, dass bei Nichterfüllung gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Sind die Forderungen durch Rasch Rechtsanwälte berechtigt?
Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, rät zur gründlichen Prüfung:
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Rechtsinhaberschaft hinterfragen: Ist PEOPLE WANT TO DANCE UG tatsächlich ausschließlicher Rechteinhaber an „The Magic Key“ von Trinix & One-T für den geltend gemachten Nutzungsbereich?
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War das Video tatsächlich werblich? Eine private oder rein redaktionelle Nutzung ist rechtlich anders zu beurteilen als eine kommerzielle Verwertung. Die Abgrenzung ist oft nicht eindeutig – sollte aber individuell bewertet werden.
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Angemessenheit der Lizenzforderung prüfen: Die geforderten 3.000 € basieren auf einer fiktiven Lizenzvereinbarung – häufig wird hier bewusst hoch angesetzt. Eine Kürzung oder sogar vollständige Abwehr kann je nach Einzelfall gerechtfertigt sein.
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Unterlassungserklärung mit Augenmaß: Die mitgeschickte vorformulierte Erklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
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Nicht zahlen oder unterschreiben, ohne juristischen Rat
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Rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Fristen beachten, aber nichts überstürzen
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Beweismittel sichern, insbesondere Screenshots, Video-Metadaten, TikTok-Statistiken
Fazit: Musik auf TikTok bleibt urheberrechtlich riskant
Die Abmahnung wegen der Nutzung von „The Magic Key“ von Trinix & One-T durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen von PEOPLE WANT TO DANCE UG reiht sich nahtlos ein in eine neue Welle digitaler Urheberrechtsforderungen. Insbesondere Creator, die auf TikTok Inhalte mit Musik hinterlegen, geraten zunehmend ins Visier.
Doch nicht jede Forderung ist berechtigt, nicht jede Abmahnung rechtlich haltbar. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte professionellen Rechtsrat einholen.
📌 Sie haben ein Schreiben wegen „The Magic Key“ von Trinix & One-T erhalten?
Dann wenden Sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in Abmahnverfahren und im Bereich Social Media-Recht hilft er Ihnen bei der rechtssicheren Einordnung und Abwehr unberechtigter Forderungen.