Die Anwaltshaftung basiert auf der Grundlage des Anwaltsmandates. Bei einem Mandat handelt es um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB (bei Dauerberatungsverträgen).
In der Öffentlichkeit ist nicht weit verbreitet, dass falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche für den Mandanten auslöst.
Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist die notwendige Schadenswahrscheinlichkeit nur gegeben, wenn diese sich für alle in Betracht kommenden Ursachenverläufe ergibt. Es ist nicht notwendig, dass diese im gleicher Weise enstanden sind. Allerdings muss sie für alle diese Ursachenverläufe dargelegt und bewiesen werden.
Wahl des „sichersten Weges“, das heißt die Vermeidung von Schädigungen des Mandanten ist oberste Richtschnur anwaltlicher Tätigkeit (z.B. bei unklarem Verjährungsbeginn im frühesten Zeitpunkt anzunehmen).
Hat der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag schuldhaft verletzt, hat der Mandant oder Dritte einen Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt, sofern ihm aus der Pflichtverletzung kausal ein Schaden entstanden ist. Die Vermögenslage des Mandanten nach der Pflichtverletzung wird mit der hypothetischen Vermögenslage ohne die Pflichtverletzung verglichen. Der Geschädigte muss also so stehen, wie er stünde, wenn der Anwalt seine Pflichtverletzung nicht begangen und ihn richtig beraten hätte.
Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.
Hinzu kommen nicht zuletzt auch überhöhte Rechnungslegungen.
Der Auftrag an einen Rechtsanwalt ist ein auf Mängel überprüfbares Vertragsverhältnis wie jedes andere auch.
Daher gewährt jede Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn der Mandant durch einen Anwaltsfehler geschädigt wurde.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.
Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.
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