Die Autobahn 1 ist eine der meistbefahrenen Verkehrsachsen Norddeutschlands. Besonders im Bereich der Norderelbbrücke, auf Höhe des Kilometers 150.9 in Fahrtrichtung Norden, wird regelmäßig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Die Messstelle liegt außerhalb geschlossener Ortschaften und wird durch die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Zum Einsatz kommt das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, ein stationäres System zur Geschwindigkeitsüberwachung, das jedoch immer wieder aufgrund technischer und formaler Fehler in die Kritik gerät.
Die Messstelle – strategisch gelegen, häufig genutzt
Die Messstelle an der Norderelbbrücke ist nicht zufällig gewählt. Sie befindet sich an einem Streckenabschnitt, an dem viele Autofahrer nach längerer Fahrt auf freier Strecke beschleunigen oder sich durch das Gefälle in Fahrtrichtung Norden unbewusst schneller fortbewegen. Gerade hier wird jedoch mit hoher Konsequenz geblitzt. Ziel ist es, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung konsequent durchzusetzen – nicht selten führt das zu Bußgeldbescheiden, Punkten oder gar Fahrverboten. Doch wie zuverlässig sind die Messergebnisse tatsächlich?
Wie funktioniert das PoliScan Speed – und wo liegen die Fehlerquellen?
Das PoliScan Speed arbeitet auf Grundlage von Lasertechnologie. Das Gerät sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die einen Bereich von bis zu 75 Metern vor dem Gerät erfassen. Treffen diese auf ein Fahrzeug, werden sie reflektiert und vom Messsensor registriert. Über die Zeit, die die Impulse für den Hin- und Rückweg benötigen, errechnet das System die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
So einfach das Prinzip auch klingt, in der Praxis ist es anfällig für gravierende Fehler. Die große Messstrecke von 75 Metern führt zu einer Auffächerung der Lasersignale, wodurch auch andere Objekte oder Fahrzeuge Signale erzeugen. Die Rückstrahlen werden verzerrt – die Messdaten sind dann nicht mehr exakt und führen zu ungenauen Ergebnissen. Studien und Praxisfälle zeigen: Rund die Hälfte der Messergebnisse ist dadurch potenziell falsch.
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig den Messbereich durchfahren. In solchen Situationen ist eine eindeutige Zuordnung des gemessenen Werts zu einem konkreten Fahrzeug kaum möglich. Im Einspruchsverfahren lässt sich dann nicht sicher nachweisen, ob tatsächlich das auf dem Blitzerfoto abgebildete Auto gemessen wurde oder nicht ein anderes Fahrzeug die Messung ausgelöst hat.
Auch der Aufbau der Messanlage ist entscheidend: Der Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleine Abweichungen – wie sie bei der Einrichtung des Geräts häufig vorkommen – führen systematisch zu zu hohen Geschwindigkeitswerten.
Darüber hinaus sind formale Kriterien wie der Nachweis über die Schulung des Messpersonals oder die gültige Eichung des Geräts unabdingbar. Fehlt dieser Nachweis, ist die gesamte Messung nicht verwertbar. Ist das Gerät nicht mehr innerhalb der Eichfrist, wird die komplette Messreihe annulliert – ein Umstand, der sich im Rahmen eines fachlich geführten Einspruchs aufdecken lässt.
Einspruch mit Erfolg: Mit Rechtsanwalt Andreas Junge auf der sicheren Seite
Gerade bei der Messstelle an der Norderelbbrücke zeigt die Erfahrung: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat besonders gute Erfolgsaussichten. Die zahlreichen technischen und formalen Schwächen des PoliScan Speed lassen sich durch ein sachverständiges Gutachten, beispielsweise durch TÜV-zertifizierte Sachverständige, belegen und führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens.
Ein bewährter Ansprechpartner in solchen Fällen ist Rechtsanwalt Andreas Junge. Er ist seit vielen Jahren auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit als erfolgreicher Verteidiger in Bußgeldsachen tätig. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt – weil er genau weiß, wie man Messfehler nachweist und Verfahrensmängel aufdeckt. Seine enge Zusammenarbeit mit unabhängigen Sachverständigen garantiert eine besonders gründliche und sachkundige Verteidigung.
Ein weiterer Vorteil für Betroffene: Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss sich keine Sorgen um die Kosten machen. Selbst bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen keine Kosten, da Rechtsanwalt Junge diese grundsätzlich nicht geltend macht.
Kontaktaufnahme – schnell, direkt und unkompliziert
Es gibt mehrere einfache Möglichkeiten, mit Rechtsanwalt Andreas Junge in Kontakt zu treten:
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Über anwalt.de
Die bequemste Möglichkeit ist das Kontaktformular auf anwalt.de. Hier können Sie jederzeit Ihre Daten übermitteln, Fragen stellen und Unterlagen hochladen. Der Kontakt ist rund um die Uhr möglich – auch an Wochenenden oder Feiertagen. -
Per E-Mail
Schreiben Sie direkt an junge@jhb.legal. Diese Adresse eignet sich besonders für das Übersenden von Dokumenten wie Bußgeldbescheiden oder Fotos der Messstelle. -
Telefonisch
Die Kanzlei ist erreichbar unter 030 / 398 390 32. Für dringende Anfragen – etwa bei Fristablauf – steht Ihnen auch die Mobilnummer 0179 / 234 6907 zur Verfügung, auch außerhalb der Bürozeiten.
Fazit: Wer an der Norderelbbrücke auf der A1 geblitzt wurde, sollte die Vorwürfe nicht einfach hinnehmen. Die technischen Schwächen des PoliScan Speed, die häufig mangelhafte Durchführung der Messungen sowie die formalen Anforderungen bieten zahlreiche Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als kompetenter und erfolgreicher Verteidiger bekannt – mit einem hohen Anteil an Verfahrenseinstellungen. Mit ihm an Ihrer Seite stehen die Chancen gut, ein drohendes Bußgeld oder Fahrverbot abzuwenden.