Die Messstelle „Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke A 7, km 50,485 in Richtung Norden“ zählt zu den besonders häufig überwachten Abschnitten der Autobahn A7 im Zuständigkeitsbereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kontrolliert – eine vergleichsweise niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Autobahnstrecke. Der Straßenabschnitt verläuft über die weithin bekannte Rader Hochbrücke, die aufgrund ihrer baulichen Eigenschaften und Verkehrsführung nicht nur technisch, sondern auch rechtlich besonders anspruchsvoll zu überwachen ist. Für die Geschwindigkeitsüberwachung kommt an dieser Stelle ein stationäres Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed zum Einsatz.
Funktionsweise des PoliScan Speed – und die häufigen Messfehler
Das verwendete Messgerät arbeitet mit einem Laserscanner, der kontinuierlich Impulse über einen Bereich von rund 75 Metern aussendet. Fahrzeuge, die in diesen Messbereich einfahren, reflektieren die Impulse, welche dann an den Messsensor zurückgesendet werden. Auf Grundlage der Zeit, die diese Impulse benötigen, um vom Gerät ausgesandt und reflektiert wieder empfangen zu werden, errechnet das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs über eine Weg-Zeit-Berechnung.
In der Theorie klingt dies präzise – doch in der Praxis sind die Fehlerquellen erheblich und gut dokumentiert. Ein zentrales Problem liegt in der sogenannten Auffächerung der ausgesandten Lasersignale über den großen Messbereich. Diese Auffächerung führt regelmäßig zu verzerrten Rückstrahlsignalen, wodurch die Messdaten verfälscht werden. Studien und praktische Erfahrungen zeigen, dass aufgrund dieser Problematik etwa die Hälfte aller Messergebnisse ungenau oder falsch ist.
Zudem kommt es sehr häufig vor, dass sich mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Messbereich befindet. Die Folge ist eine gestörte Objekterfassung, die im Bußgeldverfahren zu erheblichen Beweisschwierigkeiten führt. In vielen Fällen kann die Bußgeldstelle dann nicht mehr mit Sicherheit nachweisen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Hinzu kommt, dass der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein muss – ein Umstand, der beim Aufbau regelmäßig missachtet wird. Bereits kleine Winkelabweichungen führen automatisch zu zu hohen Geschwindigkeitswerten.
Auch formale Fehler sind häufig: Fehlt der Schulungsnachweis des Messbeamten in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist das Gerät nicht mehr gültig geeicht, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese Umstände zeigen, wie fehleranfällig die Messungen an dieser Stelle tatsächlich sind – und wie hoch die Erfolgschancen bei einem fachlich fundierten Einspruch stehen.
Erfolg durch erfahrene Verteidigung – Rechtsanwalt Andreas Junge
Gerade an dieser Messstelle lohnt sich ein Einspruch ganz besonders – vor allem mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge, einem bundesweit bekannten und seit vielen Jahren erfolgreichen Spezialisten im Verkehrsrecht. Seine Kanzlei hat sich auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt – häufig aufgrund technischer oder formaler Fehler, die durch Laien oder weniger erfahrene Anwälte leicht übersehen werden.
Rechtsanwalt Junge arbeitet in vielen Fällen mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen, die die Schwächen der Messung objektiv und rechtssicher belegen. Besonders vorteilhaft für Betroffene mit bestehender Rechtsschutzversicherung: Selbst bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen keine Kosten, denn diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Kontaktaufnahme – einfach und direkt
Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert und auf mehreren Wegen möglich:
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Über anwalt.de: Auf dem dortigen Profil kann direkt über das Kontaktformular eine Anfrage gestellt werden – schnell, datensicher und benutzerfreundlich. Besonders vorteilhaft: Dort finden Sie zusätzlich Bewertungen anderer Mandanten und weitere Informationen zur Spezialisierung von Rechtsanwalt Junge.
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Per E-Mail: Anfragen können jederzeit auch direkt an junge@jhb.legal gerichtet werden. Diese Adresse wird regelmäßig geprüft, auch außerhalb der Bürozeiten.
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Telefonisch: Für allgemeine Anfragen steht die Kanzleinummer 030 39839032 zur Verfügung. Bei dringenden Anliegen – etwa bei kurzfristig anberaumten Anhörungen oder Fragen zu laufenden Verfahren – kann Rechtsanwalt Junge auch mobil erreicht werden unter 0179 2346907.
Mit seiner langjährigen Erfahrung, tiefem technischen Verständnis der Messverfahren und seinem Netzwerk an Sachverständigen ist Rechtsanwalt Andreas Junge einer der besten Ansprechpartner, wenn es um die Verteidigung gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen geht. Besonders an der Messstelle Rader Hochbrücke A7 sind die Erfolgsaussichten für Betroffene mit ihm an der Seite ausgesprochen hoch.