Auf der A 28, einem bedeutenden Verkehrsweg im Nordwesten Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 71,650 in Fahrtrichtung Leer eine besonders häufig kontrollierte Messstelle. Dort überprüft die Bußgeldstelle des Landkreises Ammerland systematisch, ob Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Die Kontrolle erfolgt mithilfe des videobasierten Verkehrsmesssystems VKS 4.5, einem Überwachungsinstrument, das in der Theorie präzise arbeiten soll – in der Praxis jedoch immer wieder fehlerhafte Ergebnisse liefert.
Gerade an dieser Stelle, die aufgrund ihrer Streckenführung, Verkehrsbelastung und technischen Messanfälligkeit bekannt ist, sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Vorwurf eines Abstandsverstoßes besonders hoch.
Wie das VKS 4.5-System arbeitet – und warum viele Messungen angreifbar sind
Das Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 erfasst den Verkehrsfluss mit einer Kameraeinheit, die in der Regel auf einer Brücke installiert ist. Diese Kamera zeichnet den Verkehrsvorgang auf Video auf. Das System misst dabei anhand eingeblendeter Messlinien auf der Fahrbahn den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen und berechnet gleichzeitig deren Geschwindigkeit.
Die zentrale Berechnungsgrundlage ist das Verhältnis von Geschwindigkeit und Zeit. Denn bei einem Tempo von z. B. 100 km/h beträgt der erforderliche Mindestabstand zum Vordermann 50 Meter – gemessen nach der bekannten Faustregel „halber Tacho“. Das System wertet also aus, ob dieser Abstand bei der gegebenen Geschwindigkeit eingehalten wurde. Entscheidend ist dabei der sogenannte Referenzpunkt, den das System im Videomaterial markiert.
Doch genau hier liegt eine der häufigsten Fehlerquellen: Die exakte Festlegung der Referenzpunkte – also der Ort, an dem die Fahrzeuge gemessen werden – erfolgt oft nicht millimetergenau. Bereits kleinste Ungenauigkeiten bei der Markierung oder Verschiebungen im Videobild durch Perspektivenfehler können zu verfälschten Messwerten führen.
Zudem kommt es in der Praxis regelmäßig vor, dass die Position der Kamera nicht optimal gewählt ist oder sich Fahrzeuge teilweise verdecken. Das kann eine korrekte Messung ebenfalls unmöglich machen. Auch das sogenannte Nachfahrprinzip – wenn Beamte ein Fahrzeug von einer Brücke aus über eine längere Strecke beobachten – ist anfällig für subjektive Fehler. Schon kleinste Erschütterungen der Kamera, wechselnde Lichtverhältnisse oder Wettereinflüsse beeinträchtigen die Messsicherheit erheblich.
Hinzu kommt: Fehlen wichtige Dokumente, wie etwa der Schulungsnachweis des Messbeamten oder die aktuelle Kalibrierung des Systems, dürfen die Aufzeichnungen nicht als Beweismittel verwendet werden. In vielen Verfahren werden diese formalen Mängel aufgedeckt – und führen zur Einstellung.
Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfolgreicher Spezialist für Verkehrsrecht
Wer an der A 28 bei Kilometer 71,650 wegen eines vermeintlichen Abstandsverstoßes geblitzt wurde, hat beste Chancen, sich erfolgreich zu verteidigen – insbesondere mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge. Seit vielen Jahren ist er bundesweit als erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht tätig und hat sich auf die Anfechtung technischer Messverfahren spezialisiert. Die Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Gutachtern, vor allem mit dem TÜV Nord, ist dabei ein zentraler Bestandteil seiner erfolgreichen Verteidigungsstrategie.
Diese Gutachter analysieren die jeweiligen Videoaufzeichnungen technisch fundiert und identifizieren Ungenauigkeiten, die einem Laien verborgen bleiben würden. Gerade im Bereich der Abstandsmessung ist es oft ein einziger falsch gesetzter Bildpunkt, der über Schuld oder Freispruch entscheidet. Durch die enge Kooperation mit erfahrenen Sachverständigen hat Rechtsanwalt Junge bereits eine Vielzahl an Verfahren zur Einstellung gebracht – oft schon im Vorverfahren.
Für Mandantinnen und Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten – selbst bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung, denn diese wird nicht geltend gemacht. Damit ist die Verteidigung nicht nur professionell, sondern auch risikofrei.
Kontaktmöglichkeiten – schnell, sicher und direkt
Wer sich gegen einen Abstandsverstoß zur Wehr setzen möchte, erreicht Rechtsanwalt Andreas Junge auf verschiedenen Wegen:
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Kontakt über anwalt.de:
Das Profil von Rechtsanwalt Junge auf anwalt.de bietet eine sichere, einfache Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über das dortige Formular. Zusätzlich finden sich dort Bewertungen, Fachbeiträge und alle wichtigen Informationen zur Spezialisierung im Verkehrsrecht. -
Direkte E-Mail:
Anfragen können auch jederzeit direkt an junge@jhb.legal gesendet werden. Diese Adresse wird regelmäßig abgerufen – auch außerhalb der Bürozeiten. -
Telefonischer Kontakt:
Die Kanzlei ist werktags unter der Nummer 030 39839032 erreichbar.
Für dringende Fälle, etwa bei kurzfristigen Anhörungen oder bei ablaufenden Fristen, ist Rechtsanwalt Junge auch mobil unter 0179 2346907 erreichbar.
VKS 4.5-Messungen sind oft fehlerhaft – mit der richtigen Verteidigung zur Einstellung
Die Messstelle an der A 28 bei Kilometer 71,650 gehört zu den sensibelsten Bereichen der Abstandskontrolle in Niedersachsen. Das verwendete System VKS 4.5 zeigt in der Praxis zahlreiche Schwächen, die durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden können. Rechtsanwalt Andreas Junge nutzt diese Möglichkeiten gezielt und effizient – mit einem klaren Ziel: die Einstellung des Verfahrens.
Seine jahrelange Erfahrung, bundesweite Tätigkeit und die sehr gute Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord machen ihn zu einem der gefragtesten Verteidiger im Verkehrsrecht. Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchte, ist bei ihm in besten Händen.