Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor einer Vielzahl nahezu identischer Websites ausgesprochen, über welche ohne jede behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Betroffen sind insbesondere Plattformen für den CFD-Handel mit Devisen, Metallen, Rohstoffen und Indizes.
Die Internetauftritte dieser Anbieter sind in Struktur und Wortlaut auffallend gleich aufgebaut. Sie beginnen stets mit folgendem Satz:
„Verdient Ihr Vertrauen Geringe Spreads Plattform – [Name der Plattform] Bieten Sie Ihren Kunden eine breite Palette von CFD-Handelsprodukten wie Devisen, Metalle und Rohstoffe, Aktienindizes usw.“
Die Betreiber geben sich regelmäßig als amerikanische Unternehmen aus und behaupten, unter Aufsicht amerikanischer Finanzaufsichtsbehörden zu stehen – ein Eindruck, der sich nach Erkenntnissen der BaFin als falsch herausstellt. Keine der Plattformen verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG, um in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten. Die BaFin stuft diese Angebote daher als unerlaubt ein und macht sie gemäß § 37 Abs. 4 KWG öffentlich bekannt.
Die betroffenen Plattformen sind u.a.:
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xhproltd.com – XH PRO GLOBAL LIMITED
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ubsfxmarts.com und tdcfx.com – UBSD FX GROUP LIMITED
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macrobee.com – MACRO GLOBAL LIMITED
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growthsavings.com – GROWTH CAPITAI LIMITED
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sfocl-global.com – SFOCL GROUP LIMITED
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glorioilfx.com – GOLDONLINE GLOBAL LIMITED
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ftkmd.com – FTK GLOBAL INVESTMENT CO. LTD
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bgamfx.com – BGAMFX GROUP LIMITED
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beaumont-fx.com – BEAUMONT GLOBAL LIMITED
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beaumontfx.com – ABANS GLOBAL LTD
Rechtsanwalt Eser warnt: „Strukturen weisen auf systematischen Anlagebetrug hin“
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut bundesweit zahlreiche Mandanten, die Opfer solcher Online-Plattformen geworden sind. Er erklärt:
„Die nun durch die BaFin bekanntgemachten Websites bestätigen, was sich in meiner täglichen Praxis seit Jahren abzeichnet: Hinter diesen Plattformen stehen oftmals international agierende Tätergruppen mit hoher technischer und rhetorischer Professionalität. Der Schaden für deutsche Anleger geht regelmäßig in die Zehntausende – und viele wissen nicht, dass sie rechtliche Möglichkeiten haben, ihr Geld zurückzuerlangen.“
Über Rechtsanwalt Eser:
Rechtsanwalt Eser ist seit über 21 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2009 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen, und hat seither zahlreiche geschädigte Anleger erfolgreich vertreten – sowohl außergerichtlich als auch vor Zivil- und Strafgerichten. Seine langjährige Lehrtätigkeit im Bereich Finanzdienstleistungsrecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unterstreicht seine tiefgehende Expertise auf diesem Gebiet.
Empfehlung an betroffene Anleger:
Betroffenen wird geraten, sämtliche Unterlagen (Zahlungsnachweise, Chatverläufe, Screenshots der Plattform, Vertragsunterlagen etc.) zu sichern und sofort rechtlichen Rat einzuholen. Neben zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen kommt auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in Betracht.
Eine kostenfreie Ersteinschätzung wird bundesweit angeboten.
Kontakt:
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
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