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Betrugswarnung: WhatsApp-Gruppe „Strategischer Handelskreis A 105“ lockt mit gefälschter Morgan-Stanley-Werbung Anleger in die Falle
Stuttgart, Mai 2025 – Eine neue Welle digitaler Anlagebetrugsfälle macht derzeit in Deutschland die Runde. Im Fokus: eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Strategischer Handelskreis A 105“, die über gefälschte Instagram-Werbung Kleinanleger in mutmaßlich betrügerische Investitionen lockt. Besonders perfide: Es wird suggeriert, dass die Investments über renommierte Finanzprofis wie Frank Theelen laufen würden – ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch.
BaFin-Warnung vor unseriösen Finanzangeboten und App-Fallen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell eindringlich vor betrügerischen Angeboten über WhatsApp, dubiose Finanz-Apps und gefälschte Webseiten. Besonders kritisch sind dabei:
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Der Identitätsmissbrauch durch „Financial Star Inc.“ mit der App FS Glows
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Illegale Krypto-Angebote über profit-bee.org
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Falsche Hinweise auf „institutionelle Konten“ und angebliche Verbindungen zu regulierten Finanzhäusern
15.000 Euro durch rechtzeitige Warnung gerettet – Erste Erfolge für Geschädigte
Eine Mandantin konnte durch die rechtzeitige anwaltliche Beratung 15.000 Euro retten, nachdem sie auf die betrügerischen Machenschaften aufmerksam wurde. Der Informationsfluss und die Medienberichterstattung spielten hierbei eine entscheidende Rolle.
Rechtsanwalt Eser: WhatsApp-Gruppen sind aufsichtsrechtlich unzulässige Vertriebswege
„Angebote über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram dienen regelmäßig der Umgehung gesetzlicher Vorschriften und Schutzmechanismen“, warnt Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Häufig fehlen:
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Zulassung nach § 32 KWG
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Genehmigter Verkaufsprospekt gemäß § 6 VermAnlG
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MiFID II-konforme Beratung
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Aufsicht durch eine kontrollierende Behörde
Typische Warnzeichen für Anlagebetrug über WhatsApp:
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Missbrauch renommierter Banknamen (z. B. Morgan Stanley)
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Keine Eintragung in der BaFin-Datenbank
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Kommunikation nur über WhatsApp oder Telegram
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Unklare Anbieterstruktur ohne Impressum
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Unerlaubte Zahlungsaufforderungen („Gebühren vor Auszahlung“)
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Download-Links zu Apps außerhalb offizieller App-Stores
Juristische Soforthilfe durch Kanzlei ESER LAW
Empfehlung für Betroffene:
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung, rät zu schnellem Handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Aussicht auf Schadensbegrenzung. Die Kanzlei ESER LAW unterstützt mit folgenden Leistungen:
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Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
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Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
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Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
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Strafrechtliche Einordnung und Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
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Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und ausländischen Aufsichtsstellen
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Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen)
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