Wenn Eltern getrennt leben, hat oft ein Elternteil das Kind hauptsächlich bei sich, der andere sieht es am Wochenende. Häufig wird dann gestritten, ob der umgangsberechtigte Elternteil – also meist Vater oder Mutter, der das Kind jedes zweite Wochenende sieht – auch dafür sorgen muss, dass das Kind seine Hausaufgaben macht.
Die Antwort lautet ganz klar: Ja, muss er!
Denn: Auch wenn das Kind „nur“ von Freitag bis Sonntag beim anderen Elternteil ist, ändert das nichts daran, dass Schulpflichten weiter gelten. Und zur Schulpflicht gehören auch Hausaufgaben. Wer sich um das Kind kümmert, trägt in dieser Zeit Verantwortung – auch für die Schule.
Der Gesetzgeber sagt: Beide Eltern sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass sich das Kind gut entwickelt – dazu gehört auch die Schule. (§ 1626 BGB). Und während des Umgangswochenendes trifft der betreuende Elternteil die Entscheidungen des Alltags (§ 1687 BGB) – dazu zählt ganz eindeutig auch: „Machen wir die Hausaufgaben oder nicht?“
Wenn ein Kind regelmäßig ohne Hausaufgaben zur Schule kommt, kann das zu ernsten Problemen führen – für das Kind und im Zweifel auch für die Eltern. In schweren Fällen kann sogar das Familiengericht einschreiten, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
✅ Checkliste für getrennte Eltern
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Gemeinsames Sorgerecht? → beide Eltern sind verantwortlich
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Umgang am Wochenende? → Alltagspflichten gelten auch hier
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Hausaufgaben = Alltag? → ja, eindeutig
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Probleme in der Schule? → schnell handeln
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Umgangselternteil macht nichts? → dokumentieren
📌 Mein Tipp
Reden Sie frühzeitig miteinander und treffen Sie klare Absprachen. Wenn der andere Elternteil sich nicht kümmert, sprechen Sie mit Lehrern oder dem Jugendamt. Kommt es zu ernsten schulischen Problemen, hilft oft nur ein Antrag beim Familiengericht – etwa auf eine klare Regelung zur schulischen Betreuung.
Dieser Beitrag wurde mithilfe von ChatGPT erstellt und anschließend von mir als Fachanwalt für Familienrecht auf Richtigkeit und Aktualität überprüft.