Auf der Bundesautobahn 61, in Höhe von Kilometer 288,7 in Fahrtrichtung Süden, nahe der Gemeinde Rümmelsheim, befindet sich eine fest installierte Geschwindigkeitsmessstelle. Hier überwacht die Zentrale Bußgeldstelle von Rheinland-Pfalz die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Zum Einsatz kommt das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das sowohl stationär als auch mobil verwendet werden kann.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Der PoliScan Speed nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) zur Geschwindigkeitsmessung. Dabei sendet das Gerät Laserimpulse aus, die von Fahrzeugen reflektiert und vom Sensor wieder empfangen werden. Anhand der Laufzeit dieser Impulse wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet. Der Messbereich erstreckt sich über eine Distanz von bis zu 75 Metern, wodurch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden können.
Fehlerquellen und Messungenauigkeiten
Trotz der modernen Technologie weist der PoliScan Speed mehrere potenzielle Fehlerquellen auf, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen können:
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Auffächerung der Laserimpulse: Aufgrund des langen Messbereichs kann es zu einer Auffächerung der Laserstrahlen kommen, was zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale führt und die Messdaten verfälscht.
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Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich, kann das Gerät Schwierigkeiten haben, die reflektierten Signale korrekt zuzuordnen. Dies kann dazu führen, dass die gemessene Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird.
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Fehlende oder fehlerhafte Ausrichtung des Messgeräts: Für eine korrekte Messung muss der Sensor des PoliScan Speed exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits geringfügige Abweichungen können zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen.
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Fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten: Die Bedienung des PoliScan Speed erfordert spezielle Schulungen. Fehlen entsprechende Nachweise in der Bußgeldakte, kann die Messung als unverwertbar angesehen werden.
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Abgelaufene Eichung des Messgeräts: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden, um ihre Genauigkeit zu gewährleisten. Ist die Eichung abgelaufen, sind die Messergebnisse rechtlich nicht verwertbar.
Warum ein Einspruch erfolgversprechend ist
Angesichts der genannten Fehlerquellen sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem PoliScan Speed basiert, besonders hoch. Ein spezialisiertes, TÜV-zertifiziertes Gutachten kann die genannten Mängel nachweisen und somit die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung bilden.
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Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit tätiger Spezialist im Verkehrsrecht mit jahrelanger Erfahrung in der erfolgreichen Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Seine Expertise umfasst sowohl die juristischen als auch die technischen Aspekte von Geschwindigkeitsmessungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen kann er die Schwächen der Messsysteme gezielt aufdecken und zu Ihren Gunsten nutzen.
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Die Geschwindigkeitsmessungen auf der A 61 bei Rümmelsheim mit dem PoliScan Speed sind aufgrund der genannten Fehlerquellen besonders anfällig für Messfehler. Ein Einspruch gegen einen darauf basierenden Bußgeldbescheid hat daher gute Erfolgsaussichten. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie bundesweit effektiv vertritt.