Recht am eigenen Bild – auch bei Kindern
Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, also auch Kinder – unabhängig vom Alter. Das bedeutet: Fotos oder Videos eines Kindes dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden. Bei kleinen Kindern können diese zwar noch nicht selbst zustimmen – aber das heißt nicht, dass Eltern völlig frei entscheiden dürfen.
Denn: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen. Es reicht nicht, wenn nur ein Elternteil das Video hochlädt oder den Instagram-Post veröffentlicht. Hat der andere Elternteil keine Zustimmung gegeben, kann er die Löschung der Beiträge verlangen – notfalls auch gerichtlich.
Besonders bei getrennt lebenden Eltern ist das ein häufiger Streitpunkt: Wenn ein Elternteil Social Media nutzt und das Kind regelmäßig postet, ohne den anderen zu fragen, kann das im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Zustimmung des Kindes – ab wann ist das nötig?
Mit zunehmendem Alter kommt eine weitere Komponente hinzu: die Einwilligung des Kindes selbst.
Sobald Kinder alt genug sind, die Bedeutung einer Veröffentlichung zu verstehen, müssen sie der Veröffentlichung selbst zustimmen. Und zwar freiwillig und informiert – nicht, weil Mama oder Papa es erwarten.
Auch kleinere Kinder können übrigens Signale senden, dass sie nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten. Solche Signale sollten Eltern ernst nehmen, sonst droht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.