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    Home » Schadensersatz wegen verzögerter Erschließung – Ihre Rechte als Grundstückskäufer
    Rechtsformen

    Schadensersatz wegen verzögerter Erschließung – Ihre Rechte als Grundstückskäufer

    adminBy adminMai 24, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Einführung
    Die Frage, welche Rechtsfolgen eine nicht rechtzeitig erfolgte Erschließung eines Grundstücks nach sich zieht, ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Sowohl private Erwerber als auch institutionelle Investoren sehen sich mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen konfrontiert, wenn sich zugesicherte Erschließungsmaßnahmen – etwa der Straßenbau oder der Anschluss an die Versorgungsinfrastruktur – über Monate oder Jahre verzögern. Dabei bestehen unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzbare Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veräußerer.

    Sachverhalt aus der Beratungspraxis: Dreijährige Verzögerung mit erheblichen Folgen
    Im Rahmen eines aktuellen Mandats hatten unsere Mandanten – ein privates Erwerberpaar – im Jahr 2020 ein Baugrundstück innerhalb eines neu entwickelten Baugebiets erworben. Der notarielle Kaufvertrag sah ausdrücklich vor, dass sämtliche Erschließungsmaßnahmen bis spätestens 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein sollten, sodass der Bau des Wohnhauses unmittelbar anschließend beginnen konnte.

    Diese Frist wurde indes erheblich überschritten: Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen wurde erst für Ende 2024 angekündigt. In der Zwischenzeit entstanden unseren Mandanten vermeidbare Aufwendungen und Nachteile, die auf die Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtung zurückzuführen sind.

    Welche konkreten Schäden können entstehen? – Ein Überblick
    Im geschilderten Fall ergaben sich insbesondere folgende Vermögensnachteile:

    • Fortlaufende Mietzahlungen: Die ursprünglich für Ende 2022 geplante Eigennutzung des Hauses konnte nicht realisiert werden, sodass das Mietverhältnis für die bisherige Wohnung verlängert werden musste.

    • Bereitstellungszinsen: Das Darlehen zur Baufinanzierung war bereits frühzeitig gesichert – allerdings konnte es wegen der fehlenden Baufreigabe nicht abgerufen werden. Infolgedessen entstanden erhebliche Zinsbelastungen auf nicht abgerufenes Kapital.

    • Kostensteigerungen im Bauwesen: Die im Zeitraum 2021–2024 deutlich gestiegenen Baupreise führten dazu, dass zwischenzeitlich eingeholte Angebote für Eigenleistungen (z. B. Pflasterung, Gartenbau) teils mehr als 25 % über den ursprünglichen Kostenansätzen lagen.

    Rechtslage: Anspruch auf Schadensersatz bei Pflichtverletzung
    Rechtlich handelt es sich bei der unterlassenen fristgerechten Erschließung um eine objektive Pflichtverletzung aus dem Grundstückskaufvertrag i. S. d. §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB. Maßgeblich ist die sogenannte Differenzhypothese des Bundesgerichtshofs: Es ist zu ermitteln, welchen wirtschaftlichen Zustand der Käufer bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung erreicht hätte und welchen Zustand er tatsächlich infolge der Pflichtverletzung erlangt hat.

    Im Regelfall begründet die schuldhafte Verzögerung der Erschließung – bei gleichzeitiger Festlegung einer verbindlichen Frist – eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers. Voraussetzung ist, dass der Schaden konkret darlegbar und nachweisbar ist, etwa durch Vorlage entsprechender Belege (Mietzahlungen, Zinsabrechnungen, aktuelle Handwerkerangebote).

    Erfolg ohne gerichtliche Auseinandersetzung – nach Klageentwurf an Verkäuferanwalt
    In dem vorliegenden Fall gelang es unserer Kanzlei, die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer in vollem Umfang zu beziffern und zu dokumentieren. Der Gesamtschaden betrug etwa 110.000 €. Nach der Übersendung eines Klageentwurfs an den Rechtsanwalt des Verkäufers zeigte sich eine deutlich gesteigerte Vergleichsbereitschaft. Diese prozessuale Drucksituation führte letztlich dazu, dass eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde: Der Verkäufer verpflichtete sich zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 85.000 €. Unsere Mandanten konnten sodann mit dem Bau beginnen – ohne weitere Verzögerung und ohne die Unsicherheiten eines Gerichtsverfahrens.

    Rechtssichere Vertragsgestaltung ist entscheidend – auch für Projektentwickler
    Die rechtlichen Konsequenzen verzögerter Erschließungsmaßnahmen sind nicht nur für Käufer, sondern auch für Projektentwickler und Grundstücksverkäufer von erheblicher Relevanz. In der Vertragspraxis empfehlen wir dringend, feste Fertigstellungsfristen allenfalls in Verbindung mit abgestuften Rechtsfolgen zu vereinbaren – etwa mit:

    • Rücktrittsrechten bei behördlichen oder witterungsbedingten Verzögerungen,

    • vertraglichen Haftungsausschlüssen bei höherer Gewalt oder

    • klar geregelten Übergabezeitpunkten mit aufschiebender Bedingung.

    Denn bei größeren Baugebieten mit zahlreichen Erwerbern können sich individuelle Schadensersatzansprüche zu einem beträchtlichen finanziellen Risiko kumulieren. Beispielhaft: Bei 40 Grundstücksverkäufen und durchschnittlich 80.000 € Schaden pro Käufer droht eine Haftungssumme im Millionenbereich.

    Fazit: Vertragsprüfung lohnt sich – rechtzeitig und fundiert
    Eine verspätete Erschließung kann weit mehr als nur ein „Bauverzug“ sein – sie führt zu messbaren finanziellen Einbußen, für die in vielen Fällen ein Ersatzanspruch besteht. Wer Grundstücke kauft oder verkauft, sollte deshalb sowohl Vertragsinhalt als auch zeitliche Abläufe juristisch prüfen (lassen). Unsere Kanzlei alpha Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB berät Käufer, Investoren und Projektentwickler bundesweit zur rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung ihrer Ansprüche im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.



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