Ein Zivilprozess ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen geklärt werden. Das kann zum Beispiel eine offene Rechnung, ein Mietstreit oder ein Schadensersatzanspruch sein. Im Gegensatz zum Strafprozess geht es nicht um eine Straftat, sondern um privatrechtliche Ansprüche.
1. Wie beginnt ein Zivilprozess?
Der Zivilprozess beginnt mit der Klage. Eine Person (der Kläger) reicht bei Gericht eine Klageschrift ein, in der sie darlegt, was sie von der anderen Partei (dem Beklagten) verlangt – zum Beispiel Geld oder eine bestimmte Handlung.
Die Klageschrift muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen und sollte gut begründet sein. Nach Eingang prüft das Gericht die Klage zunächst auf Zulässigkeit und stellt sie dann dem Beklagten zu.
2. Wie läuft das Verfahren ab?
a) Schriftliches Vorverfahren oder frühe mündliche Verhandlung
Das Gericht kann entweder:
b) Mündliche Verhandlung
Im Verhandlungstermin tragen beide Seiten ihre Argumente vor. Das Gericht stellt Fragen und versucht, die Tatsachenlage zu klären. Zeugen können vernommen, Urkunden geprüft oder Sachverständige gehört werden.
c) Gütliche Einigung
Das Gericht versucht meist zu Beginn eine gütliche Einigung – also einen Vergleich. Wenn sich beide Parteien einigen, wird das Verfahren dadurch beendet.
d) Urteil
Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet das Gericht durch Urteil. Es prüft, ob der geltend gemachte Anspruch besteht, und gibt entweder dem Kläger oder dem Beklagten (ganz oder teilweise) recht.
3. Welche Entscheidungsmöglichkeiten gibt es?
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Urteil: Das Gericht entscheidet verbindlich über den Streit.
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Versäumnisurteil: Erscheint eine Partei unentschuldigt nicht, kann das Gericht ein Versäumnisurteil fällen.
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Vergleich: Beide Parteien einigen sich einvernehmlich – dieser Vergleich ist genauso verbindlich wie ein Urteil.
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Klagerücknahme: Der Kläger kann die Klage bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurücknehmen, danach nur noch mit Zustimmung des Beklagten.
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Erledigterklärung: wenn während des Prozesses der mit der Klage geltend gemachte Anspruch vom Beklagten erfüllt wird, kann der Rechtsstreit für erledigt erklärt werden.
4. Wer trägt die Prozesskosten?
Die Grundregel ist: „Wer verliert, zahlt.“
Das heißt: Die unterliegende Partei muss die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten zahlen (§ 91 ZPO).
Wenn beide Parteien teilweise gewinnen und verlieren, werden die Kosten anteilig aufgeteilt.
Auch bei einem Vergleich kann geregelt werden, wie die Kosten aufgeteilt werden.
Im Falle einer Erledigterklärung wird das Gericht über die Kostentragungspflicht nach dem bisherigen Sach- und Streitstand nach billigem Ermessen entscheiden, also danach, welche Partei hätte den Rechtsstreit voraussichtlich gewonnen.
5. Welche Kosten entstehen in einem Zivilprozess?
Die Höhe der Prozesskosten hängt vom Streitwert ab – also dem Geldwert, um den gestritten wird.
a) Gerichtskosten
Diese richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Sie fallen an, sobald die Klage eingereicht wird. In der Regel muss der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss zahlen.
Beispiel (vereinfacht):
b) Anwaltskosten
Jede Partei zahlt zunächst ihren eigenen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Streitwert von bspw. 5.000 € liegen die Anwaltskosten pro Seite bei etwa ca. 1.020 €. Je nach Verfahrensausgang können sich diese erhöhen oder aber auch ermäßigen. Daher ist es immer schwierig, die genauen Kosten zu prognostizieren.
c) Weitere Kosten
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Kosten für Sachverständige, Zeugen oder Reisekosten können zusätzlich anfallen.
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Auch ein Vergleich kann Kosten verursachen, z. B. Vergleichsgebühren. Allerdings reduzieren sich dann auch die Gerichtskosten.
Fazit
Ein Zivilprozess ist ein strukturiertes Verfahren mit klaren Regeln. Wer sich gut vorbereitet und seine Rechte kennt, kann seine Ansprüche durchsetzen. Allerdings sollte man auch das Kostenrisiko realistisch einschätzen. In vielen Fällen lohnt es sich, vorab eine gütliche Einigung zu versuchen – das spart Zeit, Geld und Nerven.