Die Messstelle an der Bundesautobahn 61 bei Kilometer 378,15 in Fahrtrichtung Hockenheim gehört zu einem der stark überwachten Abschnitte des rheinland-pfälzischen Fernstraßennetzes. Kontrolliert wird hier durch die Zentrale Bußgeldstelle von Rheinland-Pfalz in Speyer mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Auf diesem Streckenabschnitt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung auf 100 km/h begrenzt – Verstöße werden automatisiert erfasst und führen regelmäßig zu Bußgeldbescheiden, Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten.
Da es sich um eine geradlinige Strecke mit guter Sicht handelt, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätzt – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann hier schnell zu einer empfindlichen Sanktion führen. Umso wichtiger ist es, die technische Qualität und Fehlerfreiheit der Messung prüfen zu lassen – denn genau an dieser Stelle bestehen regelmäßig Zweifel.
Die Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit einer Lasertechnologie (LIDAR), bei der über einen Zeitraum von mehreren Sekunden fortlaufend Impulse ausgesendet werden. Die reflektierten Signale von Fahrzeugen im Messbereich werden von einem Sensor aufgenommen und ausgewertet. Mittels einer Weg-Zeit-Berechnung wird dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt.
Im Vergleich zu älteren Radartechniken bietet dieses System den Vorteil, dass keine speziellen Reflektoren oder Fahrzeugmerkmale benötigt werden. Theoretisch klingt dies präzise – praktisch ist die Fehleranfälligkeit aber erheblich, was durch zahlreiche Gerichtsurteile und Sachverständigengutachten bestätigt wurde.
Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
1. Signalverzerrung durch Auffächerung
Der Messbereich erstreckt sich über 75 Meter. Innerhalb dieses Bereichs breiten sich die ausgesandten Laserstrahlen kegelförmig aus. Diese unkontrollierte Streuung führt dazu, dass nicht eindeutig erkennbar ist, welches Fahrzeug die reflektierten Signale tatsächlich erzeugt hat – besonders problematisch bei dichtem Verkehr oder mehreren Fahrzeugen auf parallelen Spuren.
2. Mehrere Fahrzeuge im Messfeld
Sind zwei oder mehr Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich, kommt es regelmäßig zu sogenannter Objektverwechslung. Das Gerät kann in solchen Fällen nicht sicher bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Für eine gerichtsfeste Messung ist aber genau diese Klarheit erforderlich. Fehlt sie, ist die Messung nicht verwertbar – ein häufiger Grund für erfolgreiche Einsprüche.
3. Falscher Aufstellwinkel
Die Bauweise des Geräts verlangt, dass es exakt senkrecht zur Fahrbahn aufgestellt wird. Schon kleine Abweichungen – beispielsweise durch eine leichte Schrägstellung oder Neigung bei der Montage – führen zu verfälschten Messwerten, meist zulasten des Fahrers. In vielen Verfahren zeigen Sachverständige auf, dass der vorgeschriebene Aufbau nicht eingehalten wurde.
4. Fehlende oder unvollständige Unterlagen
Eine Geschwindigkeitsmessung darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Ist in der Akte kein Nachweis über eine gültige Schulung des Beamten enthalten, kann die Messung rechtlich nicht verwendet werden. Gleiches gilt bei einer fehlenden oder abgelaufenen Eichung des Geräts – auch dann ist die gesamte Messreihe ungültig.
5. Manipulationsverdacht bei Auswertungssystemen
PoliScan Speed speichert die Daten auf internen Speichermodulen, die nur mit einer speziellen Software ausgelesen werden können. In mehreren Fällen ist es Sachverständigen nicht gelungen, die Daten vollständig und unabhängig nachzuvollziehen – ein schwerwiegender Transparenzmangel, der die Nachprüfbarkeit der Messung erheblich einschränkt.
6. Rechtsprechung bestätigt Zweifel an PoliScan Speed
Verschiedene Gerichte haben sich bereits kritisch zu PoliScan-Speed-Messungen geäußert. So urteilte das AG Mannheim (Az. 21 OWi 509 Js 35740/15), dass „bei fehlender Möglichkeit zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle ein Beweisverwertungsverbot besteht“. Auch das AG Trier und das AG Landstuhl haben entsprechende Messungen wegen fehlender Transparenz verworfen.
Warum lohnt sich ein Einspruch – und warum mit Rechtsanwalt Andreas Junge?
Gerade bei dieser Messstelle und dem eingesetzten Gerät PoliScan Speed gibt es eine Vielzahl an Einfallspunkten für eine erfolgreiche Verteidigung. Die Erfolgsaussichten steigen erheblich, wenn die Messung durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten überprüft wird. Genau hier setzt die Arbeit von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Er ist seit vielen Jahren bundesweit als Spezialist im Verkehrsrecht tätig und hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung technischer Messverfahren spezialisiert. Seine Kanzlei arbeitet eng mit unabhängigen Gutachtern zusammen und kennt die typischen Schwächen von Messstellen wie jener bei Speyer im Detail.
Andreas Junge legt großen Wert auf Transparenz, Gründlichkeit und persönliche Betreuung. Mandanten erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen und werden über jeden Schritt im Verfahren informiert. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten, auch nicht durch etwaige Selbstbeteiligungen – diese übernimmt die Kanzlei selbst.
Ihre Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:
Telefonisch:
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge unter der Kanzleinummer 030 39839032.
Mobil:
Auch außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen Herr Junge unter 0179 2346907 persönlich zur Verfügung.
E-Mail:
Schildern Sie Ihren Fall direkt per E-Mail an junge@jhb.legal
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Auf anwalt.de können Sie über das Kontaktformular direkt und sicher Ihre Daten übermitteln. Die Plattform bietet zudem einen Überblick über Bewertungen, Kompetenzen und veröffentlichte Beiträge von Rechtsanwalt Junge – für Sie eine vertrauenswürdige Anlaufstelle, um sich schnell und diskret zu informieren.
Fazit
Wer auf der A61 bei Speyer geblitzt wurde, sollte den Vorwurf keinesfalls ungeprüft hinnehmen. Die Kombination aus der Fehleranfälligkeit des PoliScan-Speed-Systems, der Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge sowie der Unterstützung durch TÜV-zertifizierte Gutachten eröffnet ausgezeichnete Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.
Vertrauen Sie auf die Kompetenz eines erfahrenen Verteidigers, der bundesweit für seine effektive und engagierte Arbeit bekannt ist – ohne Risiko für Sie, aber mit der realen Chance auf Verfahrenseinstellung oder Freispruch.